Sportarbeitsrecht: Zulässigkeit von Vertragsstrafen im Profisport

eingestellt am 06.11.2014

In den Arbeitsverträgen von Profisportlern finden sich regelmäßig auch Vertragsstrafen. Verstoßen Sportler gegen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, kann der Arbeitgeber – regelmäßig der Verein – eine Vertragsstrafe verhängen, wenn dies im Arbeitsvertrag wirksam geregelt ist. „Unzulässig ist es aber, wenn der Verein unter dem Deckmantel einer Vertragsstrafe den Arbeitsvertrag inhaltlich ändert“, sagt der Stuttgarter Sportrechtler Marius Breucker aus der Kanzlei Wüterich Breucker. Demnach kann zwar der Trainer entscheiden, ob ein Spieler aufgestellt wird oder nicht. Die Teilnahme am Training darf dem Spieler aber nicht versagt werden, da dies Inhalt der vertraglich vereinbarten Beschäftigung ist. „Zulässig kann aber die ´Abstellung` in die zweite Mannschaft sein, wenn der Arbeitsvertrag sowohl für die erste als auch für die zweite Mannschaft gilt“, erläutert Marius Breucker.


Zum Bericht „Vertragsstrafen und ´Abstellungen` im Profifußball“:

http://www.sbnet.de/marius-breucker-vertragsstrafen-im-profifuball/

http://de.slideshare.net/wirtschaftsblog/marius-breucker-vertragsstrafen-und-abstellungen-im-profifuball

https://mariusbreucker.wordpress.com/2014/11/07/vertragsstrafen-und-abstellungen-im-profifusball/


MB-DLF-KoopSportR

Anwalt Marius Breucker


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