Sportrecht-Berichterstattung: "Pechstein mit gutem Gefühl"

eingestellt am 10.03.2016

Die Stuttgarter Nachrichten berichteten am 9. März 2016 über die Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof im Verfahren der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen den Eisschnelllauf Weltverband ISU:

„Karlsruhe (dpa/StN). Claudia Pechstein wirkte nach dem vielleicht wichtigsten Tag ihrer Karriere optimistisch und gelöst. „Ich habe ein gutes Gefühl. Und das Gefühl ist entscheidend auf dem Eis und abseits des Eises“, sagte die Berlinerin nach der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der Kartellsenat hatte danach noch kein Urteil zur Revision des Eislauf-Weltverbandes (ISU) gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München in der Schadensersatzklage der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin gesprochen. „Dies ist ganz normal im Zivilrecht und lässt keinerlei Schlüsse zu“, sagte der Stuttgarter Rechtsanwalt und Sportrechtsexperte Marius Breucker.
Wie Richterin und BGH-Präsidentin Bettina Limperg mitteilte, wird das Urteil nun am 7. Juni (9 Uhr) verkündet. „Der Senat hat noch gar nichts rausgelassen, wohin er tendiert“, erklärte Prozessbeobachter und Sportrechtler Michael Lehner. Er habe weiter die Hoffnung, dass im Juni eine ganz große Entscheidung für die Sportgerichtsbarkeit gefällt werde. Die „größeren Argumente“ habe es für die Pechstein-Seite gegeben, fügte der Heidelberger hinzu. Pechstein behauptet, nie gedopt zu haben und kämpft mit ihrer Schadensersatzklage über fünf Millionen Euro gegen ihre Zwei-Jahres-Sperre durch die ISU und die Wiederherstellung ihres ramponierten Rufes. […]


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Anwalt Marius Breucker: Anberaumung des Verkündungstermins durch den BGH „lässt keinerlei Schlüsse zu“.


Vertreter des Bundeskartellamtes fordert mehr Neutralität beim CAS


[…] Jörg Nothdurft, Abteilungsleiter Recht im Kartellamt, erläuterte die Vorteile der Schiedsgerichte wie die Beschleunigung der Verfahren und die Konzentration der Zuständigkeiten. Der internationale Sportgerichtshof CAS sei eine „zentrale Stelle mit hoher technischer Expertise“, aber die Organisation des CAS „kann immer noch gegen Kartellrecht verstoßen“. Er bezeichnete ein „Herauffahren der Neutralität“ am Sportgerichtshof für angebracht – und folgte damit der Argumentation von Pechstein.


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Bundeskartellamt: "Herauffahren der Neutralität" am Sportgerichtshof

Bildquelle: By Tefo (Own work) [CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons



Deren BGH-Anwalt Gottfried Hammer verdeutlichte, dass sich seine Mandantin nicht generell gegen die Idee internationaler Schiedsgerichte wende. Aber ein Schiedsgericht müsse „sich an den Maßstäben aller Rechtsordnungen messen lassen, von denen es anerkannt werden will“. Entscheidend sei, ob die Klägerin freiwillig gehandelt habe, als sie sich dem CAS unterworfen habe.
Hingegen argumentierte ISU-Anwalt Reiner Hall: „Die Klägerin hat sich sehenden Auges auf die Athletenvereinbarung eingelassen.“ […]

Quelle: Stuttgarter Nachrichten vom 09.03.2016, Seite 24

Link: www.stuttgarter-nachrichten.de


Zum sportrechtlichen Verfahren vor dem ISU-Verbandsgericht, dem anschließenden Schiedsverfahren vor dem CAS und den abzuleitenden Konsequenzen zusammenfassend:
http://marius-breucker.blogspot.de/2014/07/aus-causa-pechstein-lernen.html

Die nach dem Schiedsverfahren ergangenen Urteile des Landgerichts München I und des Oberlandesgerichts München hielten die zwischen der Athletin und den Verbänden getroffenen  Schiedsvereinbarungen für unwirksam. Als mögliche Konsequenz wird neben einer Reform des Internationalen Sportschiedsgerichts (CAS) auch eine gesetzliche Regelung diskutiert, welche die Voraussetzungen für eine zulässige Schiedsvereinbarung im Sport klären könnte:
http://de.slideshare.net/MariusBreucker/zulssigkeit-von-schiedsvereinbarungen-eindeutig-regeln


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