Sportrecht: Presseberichte zum BGH-Urteil Pechstein vs. ISU

eingestellt am 12.06.2016

Stuttgart - Am 8. Juni 2016 berichteten die Stuttgarter Zeitung und die Stuttgarter Nachrichten über das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 2016 im Schadensersatzprozess Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen den Eisschnelllaufweltverband International Skating Union (ISU):

Die Stuttgarter Zeitung (StZ) berichtet in ihrer Ausgabe vom 07.06.2016 auf Seite 29 über das BGH-Urteil unter der Überschrift „Kampf um Schadensersatz geht weiter“. Der Beitrag von Jochen Klingovsky erschien auch in den Stuttgarter Nachrichten (StN) vom 07.06.2016, dort auf Seite 26 unter der Überschrift „Fall Pechstein geht in nächste Runde – Athletin kämpft um Entschädigung – BGH stärkt Sportgerichte“:

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Karlsruhe (StN). Claudia Pechstein (44) stand der Schock ins Gesicht geschrieben. Mit versteinerter Miene vernahm die Eisschnellläuferin im Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil der Richter. Der Spruch ließ das juristische Fundament ihres jahrelangen Kampfes um Wiedergutmachung einstürzen wie ein Kartenhaus. In weniger als zehn Minuten zerstörte BGH-Präsidentin Bettina Limperg die Hoffnung der Polizeihauptmeisterin auf Schadensersatz in Millionenhöhe von der Internationalen Eislauf-Union (ISU). Der Internationale Sportgerichtshof Cas ist unabhängig und neutral. Er ist ein echtes Schiedsgericht“, sagte die Richterin. Athleten müssten sich in Streitfällen auch künftig der Sportgerichtsbarkeit unterwerfen . […]

Sportrechtler Marius Breucker sieht die Rolle des Cas skeptisch.


Pechstein kündigte derweil den Gang vor das Bundesverfassungsgericht und notfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie die Gründung einer Sportlergewerkschaft an. Offen ist jedoch, wie sie dies finanzieren will. „Sie ist durch die ungerechtfertigte Dopingsperre wirtschaftlich ruiniert worden!“, sagte Anwalt Summerer. 750.000 EUR kostete Pechstein bislang der Kampf gegen die ISU, die sie 2009 aufgrund zu hoher Blutwerte ohne positiven Dopingtest für zwei Jahre gesperrt hatte. Die Berlinerin führte die Blutwerte stets auf eine von ihrem Vater vererbte Anomalie zurück und wurde von führenden Hämatologen bestätigt. […]

In der Begründung des BGH spielt die Schiedsvereinbarung, die Sportler unterschreiben müssen, eine entscheidende Rolle. Sie sieht unter anderem die ausschließliche Zuständigkeit des Cas vor. Der BGH betonte, dass Pechstein vor der WM 2009 diese Vereinbarung „freiwillig“ unterzeichnet habe. Dass sie sonst nicht hätte starten dürfen, führe nicht zur Unwirksamkeit. Die Richter würdigten den Cas als „echtes“ Schiedsgericht und unterstrichen die Vorteile des Sportgerichts, schnell und nach einheitlichem Maßstäben zu urteilen. Pechstein quittierte diese Sichtweise mit Kopfschütteln: „Was ich da gehört habe, ist nicht akzeptabel. Der Cas ist kein unabhängiges Gericht.“

Auch viele Sportrechtler sehen den Cas durchaus kritisch. „Die Sportverbände und Olympischen Komitees haben ein zahlenmäßiges Übergewicht bei der Besetzung der Cas-Schiedsrichterliste“, sagt der Stuttgarter Anwalt Marius Breucker, „Diese Ausgestaltung ist unglücklich und vor allem bei Dopingstreitigkeiten ein Problem, weil sich hier die Interessen der Verbände und Sportler nicht decken. Der Sport sollte einen Mechanismus entwickeln, um eine paritätische und neutrale Besetzung der Cas-Schiedsrichterliste zu garantieren“. […]

Quelle: Stuttgarter Nachrichten,                                     www.stuttgarter-nachrichten.de
             Stuttgarter Zeitung                                             www.stuttgarter-zeitung.de


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