Sportrecht: Schiedsverfahren gegen Platini abgeschlossen

eingestellt am 20.05.2016

Mit Schiedsspruch vom 9. Mai 2016 entschied der Court of Arbitration for Sport (CAS) in Lausanne abschließend über die „Causa Platini“. Der CAS reduzierte die zuletzt von der FIFA-Berufungskommission mit Urteil vom 24. Februar 2016 verhängte sechsjährige Sperre auf vier Jahre. Von der ursprünglich von der Untersuchungskommission geforderten lebenslangen Sperre sah der CAS ebenso ab wie von dem von der Verteidigung geforderten Freispruch. Der Internationale Sportschiedsgerichtshof war überzeugt, dass Michel Platini durch Annahme einer Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken von der FIFA im Jahr 2011 gegen das Verbot der Annahme von Geschenken und sonstigen Vorteilen in Artikel 20 FIFA-Ethikreglement und gegen das Gebot zur Vermeidung und Offenlegung von Interessenkonflikten in Artikel 19 FIFA-Ethikreglement sowie gegen die Loyalitätspflicht nach Artikel 15 und die Integritätspflicht nach Artikel 13 FIFA-Reglement verstoßen habe.

Stadion-Tribne-Absperrung

Gesperrt: CAS versagt Michel Platini für vier Jahre alle offiziellen Fußballaktivitäten

Der Schiedsspruch des CAS schließt das sportrechtliche Verfahren ab, das mit der einstweiligen Suspendierung von Josef Blatter und Michel Platini durch die FIFA-Ethikkommission am 8. Oktober 2015 begonnen hatte. Gegen diese Suspendierung hatten sich Blatter und Platini vergeblich vor der Berufungskommission der FIFA und vor dem CAS zur Wehr gesetzt. An das Verfahren über die vorläufige Sperre schloss sich das Verfahren in der Hauptsache an. Wiederum war zunächst die FIFA-Ethikkommission unter Vorsitz des deutschen Richters Hans-Joachim Eckert zuständig. Rechtsanwalt Marius Breucker hatte in einer Stellungnahme in der ARD-Sportschau am 19.12.2015 im Vorfeld der erstinstanzlichen Entscheidung der FIFA-Ethikkommission am 21.12.2015 die Chancen für Michel Platini und Joseph Blatter im Hauptsacheverfahren als gering bewertet. 


 


Die Kommission sperrte die beiden Funktionäre denn auch für jeweils acht Jahre. Die FIFA-Berufungskommission hatte die Sperre auf sechs Jahre reduziert, wogegen sowohl Blatter als auch Platini in getrennten Rechtsmittelverfahren vor den Internationalen Sportschiedsgerichtshof CAS zogen.

Stadion-Vogelperspektive

Nach dessen Entscheidung bleibt Michel Platini der Weg zur Überprüfung des Schiedsspruchs vor dem Schweizerischen Bundesgericht, den er nach Ankündigung seiner Anwälte beschreiten will. Das Schweizerische Bundesgericht prüft indes nicht die Sache selbst, sondern beschränkt sich auf die Prüfung grundlegender Verfahrensvorschriften und rechtsstaatlicher Grundsätze (Ordre Public). Nur wenn hiergegen verstoßen wurde, kommt eine Aufhebung des Schiedsspruchs unter Rückverweisung des Verfahrens an den CAS in Betracht.

Federal-Supreme-Court-of-Switzerland

Schweizerisches Bundesgericht in Lausanne
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Näheres über die sportrechtlichen Disziplinarverfahren der FIFA und die anschließenden Schiedsverfahren vor dem CAS finden Sie unter:

https://mariusbreucker.wordpress.com/2016/05/14/sportrecht-cas-schiedsspruch-im-schiedsverfahren-platini-vs-fifa/


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