Studienkredit - Dürfen Verwaltungskosten verlangt werden?

eingestellt am 15.02.2022

Studienkredit – Dürfen Verwaltungskosten verlangt werden?

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BGH, Urteil vom 18.01.2022 – XI ZR 505/21 -

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18.01.2022 – Aktenzeichen: XI ZR 505/21 – entschieden, dass bei einem zinslosen Studiendarlehensvertrag über AGB Regelungen berechtigt vom Studenten/von der Studentin Verwaltungskosten verlangt werden können.

Die formularmäßige Bestimmung eines laufzeitunabhängigen "Verwaltungskosteneinbehalts" unterliegt zwar nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle.

Sie benachteiligt aber den Darlehensnehmer auf der Grundlage einer umfassenden Interessenabwägung nicht unangemessen gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn das Darlehen der Förderung bildungspolitischer Ziele oder der Unterstützung hilfsbedürftiger Studierender dient.


Stuttgart, den 15.02.2022

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

c/o Wüterich Breucker Rechtsanwälte Partnerschaft mbH

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