Stuttgarter Kickers gewinnen „Becherwerfer-Prozess“

eingestellt am 16.09.2009

Stuttgart, 17. September 2009 - Im Oktober 2006 waren die Kickers im DFB-Pokal gegen Hertha BSC Berlin nach einem Spielabbruch ausgeschieden. Die juristische „Verlängerung“ vor Gericht haben die Kickers aber gewonnen: Das Landgericht Stuttgart verurteilte den „Becherwerfer“, der für den Spielabbruch verantwortlich war, zu einer fünfstelligen Schadensersatzsumme. Das Gericht folgte damit der Argumentation von Kickers-Anwalt Dr. Marius Breucker: „Ein Zuschauer haftet dem Verein für Schäden, die er schuldhaft verursacht hat.“ Die Kickers haben damit Anspruch auf Erstattung der vom DFB gegen sie als Folge des Spielabbruchs verhängten Vertragsstrafe, der damit verbundenen Verfahrenskosten und des entgangenen Gewinns für das vom DFB verhängte Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit. „Zwar ist der finanzielle Schaden der Kickers unmittelbar nicht durch den Beckerwurf als solchen, sondern durch die anschließenden Maßnahmen des DFB entstanden. Es besteht aber ein so enger Zusammenhang zwischen dem Becherwurf und dem eingetretenen Schaden, dass eine Haftung des Zuschauers auch bei wertender Betrachtung zu bejahen ist“, erläutert Marius Breucker.

Das Landgericht Stuttgart bestätigte damit eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock aus dem April 2006: Damals waren mehrere „Spielfeld-Flitzer“ ebenfalls zum Ersatz der dem Verein entstandenen Schäden verurteilt worden. Nach Einsicht von Experten kann das nunmehr zweite, in dieser Ansicht ergangene Urteil auch einen präventiven Effekt erzielen: Wer durch sein Verhalten im Stadion Vertragsstrafen für den Verein provoziert, muss künftig damit rechnen, von den Vereinen in Anspruch genommen zu werden.

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