Tatsachenentscheidung oder Regelverstoß? – Einschätzung zum Einspruch gegen Spielwertung

eingestellt am 22.05.2020

Der VfB, dessen Sportdirektor Sven Mislintat nach dem Spiel von einem „Skandal“ sprach, hatte mit der Begründung Einspruch eingelegt, die Entscheidung des Schiedsrichters Sascha Stegemann auf Handelfmeter in der Nachspielzeit stelle einen Regelverstoß dar. Aufgrund des Geisterspielcharakters waren die Worte des Schiedsrichters im Austausch mit dem Video Assistant Referee (VAR) in Köln zu hören. Demnach äußerte Schiedsrichter Stegemann mehrfach, er könne das zuvor vom VAR gemeldete Handspiel nicht erkennen. Nach Einspielung verschiedener Perspektiven entschied Schiedsrichter Stegemann schließlich doch auf Handelfmeter, der im Ergebnis zum 2:1–Sieg des SV Wehen Wiesbaden führte.

 

Zur Bewertung der Erfolgsaussichten des Einspruchs durch Rechtsanwalt Marius Breucker schrieben die Stuttgarter Zeitung und die Stuttgarter Nachrichten unter anderem:

 

„Es geht tatsächlich um die Frage Tatsachenentscheidung oder Regelverstoß.“ Hat Stegemann das Handspiel auch nach dem Studium aller Videobilder nicht erkannt und dennoch Elfmeter gegeben, läge unter Umständen ein Regelverstoß vor. Denn – so wohl die Argumentation des VfB – im Falle des Videostudiums muss der Schiedsrichter eine eigene Entscheidung treffen und darf sich nicht „blind“ auf die Einschätzung des Videoassistenten verlassen […]

 

Auch die Frage, ob das Handspiel elfmeterwürdig war, wird in einem möglichen Verfahren wohl nicht erörtert. „Wenn ein Schiedsrichter die Regel kennt, sie anwendet, aber die Tatsache falsch beurteilt, führt das nicht zum Erfolg eines Einspruchs“, sagt Breucker. Dann ist es eine Tatsachenentscheidung – egal, ob nun richtig oder falsch. „Wendet der Schiedsrichter jedoch die Regel falsch an, dann läge ein Regelverstoß vor“, ergänzte Anwalt, „das würde zur Spielwiederholung führen“.

 

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.einspruch-gegen-das-12-beim-sv-wehen-wiesbaden-so-stehen-die-chancen-des-vfb-stuttgart.d5d35b58-2503-4607-9f62-1f6c0fa74dea.html

 



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