Unberechtigte Nutzung einer Kreditkarte-Girocard - Bank muss zahlen - OLG Stuttgart

eingestellt am 04.05.2023

Bank haftet bei unberechtigter Nutzung einer Kreditkarte oder Girocard

 

OLG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2023 – 9 U 200/22 –

Derzeit häufen sich die Fälle, bei denen Bankkunden durch Betrug beim Online Banking durch angeblich autorisierten Überweisungen oder die unberechtigte Nutzung einer Kreditkarte oder Girocard Geld verlieren.

Verloren ist das Geld hierbei nicht. Es hat nur jemand anderes, nämlich der Betrüger/die Betrügerin. Diese aber dingfest zu machen und die Zahlungen zurückzuerhalten erweist sich in den meisten Fällen praktisch als aussichtlos. Die Ermittlungsverfahren werden regelmäßig eingestellt, da die Täter nicht zu ermitteln sind.

Es stellt sich dann die Frage, ob von der Bank verlangt werden kann, das Konto wieder auf den Stand ohne die betrügerischen/unberechtigten Transaktionen zu stellen (sog. valutamäßige Rückbuchung) oder ob die Bank ggf. gegen den Kunden Anspruch auf Schadensersatz hat, da der Kunde sich grob fahrlässig verhalten hat.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einer aktuellen Entscheidung eine Bank verurteilt, nach unberechtigter Nutzung der Girocard die nicht autorisierten Transaktionen in Höhe von rund € 18.500,00 an den Kunden zu zahlen.

An dem von der Rechtsprechung entwickelten Anscheinsbeweis für eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Zahlers, wenn eine ec-Karte zeitnah nach dem Diebstahl unter Eingabe der richtigen PIN verwendet wird, ist nach der Entscheidung des OLG Stuttgarts auch nach Einführung der Beweisregeln in § 675w Satz 3 BGB festzuhalten. Die Regeln über den Anscheinsbeweis sind aber unanwendbar, wenn der Schaden durch zwei verschiedene Ursachen herbeigeführt worden sein kann, die beide typische Geschehensabläufe sind, für die der Karteninhaber aber nur in einem Fall die Haftung zu übernehmen hätte. Das kommt in Betracht, wenn ein enges zeitliches Aufeinanderfolgen von Entwenden der Karte und dem ersten nicht autorisierten Zahlungsvorgang besteht und deswegen in Betracht zu ziehen ist, dass der Dieb zuvor die persönliche Geheimzahl des Karteninhabers bei einem Zahlungs- oder Abhebevorgang ausgespäht hat. Letzteres hat das Oberlandesgericht Stuttgart bejaht und der Klage gegen die Bank stattgegeben (OLG Stuttgart, Urteil vom 8. Februar 2023 – 9 U 200/22 – ).

Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – vertritt zahlreiche betroffene Bankkunden und hat bereits erfolgreich die Gelder von der Bank „zurückgeholt“. Hierbei kommt es oftmals auf die Besonderheiten des Einzelfalles an.

Sie können sich gerne an ihn wenden unter:

o.renner@wueterich-breucker.de


Stuttgart, den 04.05.2023

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

c/o Wüterich Breucker Rechtsanwälte Partnerschaft mbH

Charlottenstr. 22 - 24

70182 Stuttgart

Telefon: 0711/23992-0

Telefax: 0711/23992-29

Email: O.Renner@wueterich-breucker.de



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