Valentinstag ist rechtlich eine Sondersituation

eingestellt am 14.02.2022

Valentinstag ist rechtlich eine Sondersituation

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- Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 01. Februar 2021 – 4 L 25/21 -

 

„Die gesteigerte Nachfrage nach Blumen am Valentinstag stellt für ein bundesweit tätiges Unternehmen, dessen Geschäftsgegenstand die Vermittlung von Blumenbestellungen ist, eine außerbetriebliche Sondersituation dar, die einen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung für die sonntägliche Beschäftigung von Arbeitskräften in ihrer Telefonzentrale nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b) ArbZG begründen kann“, so das Verwaltungsgericht Berlin.

Und nun die Begründung, warum der Valentinstag eine Sondersituation ist:

„Nach diesem Maßstab bejaht die Kammer vorliegend eine Sondersituation, die ihre Ursache in außerbetrieblichen Gründen hat. Der vorliegende Fall ist dadurch gekennzeichnet, dass die Nachfrage nach dem von der Antragstellerin vermittelten Warensortiment an bestimmten (wenigen) Tagen besonders hoch ist. Zweifellos gilt dies in besonderer Weise für den Valentinstag, an dem sich Liebende traditionell Blumen als Zeichen ihrer Verbundenheit zukommen lassen. Der Valentinstag ist damit ein besonderer Tag, der einen spezifischen saisonalen Spitzenbedarf an Blumen auslöst.“ (VG Berlin, Beschluss vom 01. Februar 2021 – 4 L 25/21 – )

Ist es nicht juromantisch formuliert?

 

Stuttgart, den 14.02.2022

 

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

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