Wolfgang Pichler fährt zu den Olympischen Spielen nach Pyeongchang

Veröffentlicht am 25.01.2018

Wolfgang Pichler fährt zu den Olympischen Spielen nach Pyeongchang
Wolfgang Pichler fährt als Chefcoach der Schwedischen Biathlon-Mannschaft zu den Olympischen Spielen nach Pyeongchang. Dies gab das Schwedische Olympische Komitee (SOK) am 26. Januar 2018 bekannt. „Ich bin froh, dass die Angelegenheit geklärt ist, und ich mich voll und ganz auf die Vorbereitung der Mannschaft konzentrieren kann“, sagte Pichler und ergänzt: „Mein Anwalt Dr. Breucker konnte das SOK überzeugen, dass meiner Teilnahme nichts entgegensteht.“

Die Frage der Zulassung des renommierten Biathlon-Trainers war wochenlang in der Schwebe gewesen: Das SOK befürchtete, dass Wolfgang Pichler von der Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) vom 5. Dezember 2017 erfasst sei. Danach dürfen an den Olympischen Spielen in Pyeongchang keine Trainer von russischen Athleten teilnehmen, die wegen eines Dopingvergehens sanktioniert wurden. Nach langjähriger Tätigkeit in Deutschland und Schweden war Wolfgang Pichler von 2011 bis April 2013 als Cheftrainer des russischen Damen-Biathlonteams tätig, anschließend bis 2014 noch für eine Trainingsgruppe von fünf russischen Biathletinnen. Die von ihm betreuten Biathletinnen Olga Zaytseva und Jana Romanova waren von der Oswald-Kommission des IOC gesperrt worden. Grundlage der Entscheidung waren unter anderem Aussagen des früheren Leiters des Moskauer Antidoping-Labors Grigori Rodchenkov, wonach Dopingproben im russischen Labor ausgetauscht worden seien. Die Biathletinnen haben gegen diese Entscheidung Berufung vor dem Internationalen Sportschiedsgerichtshof CAS eingelegt. 

Wolfgang Pichler ist seit Jahrzehnten als engagierter Anti-Doping-Kämpfer bekannt und betonte von Anfang an, dass er von etwaigen Dopingpraktiken in Russland keine Kenntnis hatte. Im Gegenteil: Pichler sorgte dafür, dass seine Athletinnen im deutschen Wintersportort Ruhpolding trainierten und auf diese Weise ständig den Kontrollen unabhängiger Anti-Doping Organisationen wie WADA und NADA unterworfen waren. Die von Pichler betreuten Sportlerinnen wurden nie positiv getestet. Ob ihre Sanktionierung durch die Oswald-Kommission rechtlich Bestand haben wird, ist fraglich; jedenfalls wird über diese Frage vor den Olympischen Spielen in Pyeongchang nicht mehr entschieden. Pichler wurde also weder persönliches Fehlverhalten vorgeworfen, noch waren die von ihm betreuten Sportlerinnen rechtskräftig gesperrt.

Wolfgang Pichler hatte sich vehement gegen seinen Ausschluss gewehrt und die Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker mit seiner Vertretung beauftragt. „Nach Austausch mit dem IOC konnten wir das schwedische NOK überzeugen, dass die IOC-Entscheidung vom 5. Dezember 2017 für das russische Olympische Komitee und dessen Athleten, nicht aber für Wolfgang Pichler gilt“, sagte Rechtsanwalt Marius Breucker. Pichler hatte die Stuttgarter Sportrechtsspezialisten eingeschaltet, nachdem ihm das schwedische NOK signalisiert hatte, ihn wegen der angeblich entgegenstehenden Entscheidung des IOC nicht für Olympia zu nominieren. „Wir freuen uns, dass wir die Frage rechtzeitig vor Meldeschluss klären konnten und wünschen Wolfgang Pichler nun viel Erfolg bei Olympia“, so Marius Breucker.