Dreiländerfonds DLF 94/17 - Walter Fink - KG

eingestellt am 21.06.2005

Pressemitteilungen


Dreiländerfonds DLF 94/17 - Walter Fink - KG


   

Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Fehlberatung zum 31.12.2004?


Landgericht Heidelberg, Urteil vom 24.08.2005 - 3 O 176/05 -

(- nicht rechtskräftig -)


Die Kanzlei Wüterich Breucker hatte am 09.11.2001 bundesweit das erste obsiegende Urteil für Anleger am Dreiländerfonds DLF 94/17 - Walter Fink - KG vor dem Landgericht (LG) Hannover wegen Fehlberatung erstritten, das vom Oberlandesgericht (OLG) Celle mit Urteil vom 15.08.2002 bestätigt worden ist (OLG Celle, Urteil vom 15.08.2002 - 11 U 341/01). Darauf aufbauend haben seit dem Jahr 2001 zahlreiche Anleger Schadensersatzansprüche gegen ihre Vermittler resp. die Vermittlungsgesellschaften wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend gemacht.

Die obergerichtliche Rechtsprechung ist seitdem äußerst umstritten. So liegen Urteile von anderen Oberlandesgerichten vor, die Schadensersatzansprüche ablehnen: Der Prospekt enthalte alle Risikohinweise und der Anleger habe diesen zu lesen. Andererseits sprechen Gerichte Anlegern Schadensersatzansprüche zu: Der - unübersichtliche - Prospekt stelle die Risiken nicht ausreichend dar und es bestehe insbesondere auch eine Hinweispflicht auf negative Presseberichte.

Eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs liegt hierzu noch nicht vor. Dies ist sowohl für die rechtsuchenden Anleger als auch für die Vermittler unbefriedigend, da Rechtssicherheit nicht besteht und insbesondere Prognosen wegen der umstrittenen Rechtsprechung sehr schwer vorzunehmen sind, sondern allenfalls Tendenzen aufgezeigt werden könne. Festzustellen ist aber, dass immer der individuelle Einzelfall, insbesondere wegen des bestehenden Beweisrisikos genau zu prüfen ist.

Für Anleger, die vor dem 31.12.2004 keine wirksamen verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen haben könnten die Ansprüche ggf. aber bereits verjährt sein. So hat das Landgericht Heidelberg die von der Kanzlei Wüterich Breucker im Jahr 2005 eingereichte Klage eines Anlegers abgewiesen: Die Ansprüche seien zum 31.12.2004 verjährt gewesen. Spätestens mit dem Rückgang der Ausschüttungen im Jahr 2001 - so das Landgericht Heidelberg in seiner Begründung - hätte dem Anleger bewusst sein müssen, dass eine Fehlberatung vorlag.

Rechtsanwalt Oliver Renner, der die Anleger vertritt, hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Bei unzureichender Aufklärung - so die Begründung - beginnt die Verjährung erst dann zu Laufen, wenn der Anleger die Umstände kennt, aus denen sich die Rechtspflicht zur Aufklärung ergibt. Dies muss aber bei jedem Einzelfall geprüft werden.

Die Berufung gegen das Urteil des LG Heidelberg ist beim Oberlandesgericht Karlsruhe anhängig (AZ.: 1 U 206/05). Eine Entscheidung liegt noch nicht vor.

Jedenfalls sind die Erfolgsaussichten für Anleger, die vor dem 31.12.2004 keine wirksamen verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen haben, nicht gestiegen.

Wir werden über den Verlauf und das Ergebnis der Berufung berichten.


Stuttgart, den 21. Juni 2005

gez. Rechtsanwalt Oliver Renner
Vorstandsmitglied Rechtsforum Finanzdienstleistung e.V., Hamburg

WÜTERICH BREUCKER Rechtsanwälte


PM09-05-DLF-Walter-Fink.pdf



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