„EuGH teilt neuen Widerrufsjoker aus“

eingestellt am 29.03.2020

EuGH, Urteil vom 26.03.2020 – C-66/19

Diese Nachricht lässt viele Verbraucher aufhorchen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Urteil gefällt, das ihnen unter bestimmten Bedingungen den nachträglichen Widerruf von Kreditverträgen ermöglicht.

Fonds professionell online berichtete am 27.03.2020 über das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.03.2020 – C-66/19 -. Hierin wird Rechtsanwalts Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – zitiert „Formulierungen müssen "klar und prägnant sein". Das ist wichtig, denn die EU-Kreditrichtlinie schreibt vor, dass Kunden in "klarer, prägnanter Form" zu informieren seien. Das Gericht in Saarbrücken setzte die Verhandlung also aus und rief den EuGH an, ob die Klauseln der deutschen Sparkasse mit EU-Recht vereinbar seien. Die Straßburger Richter verneinten das und stellten sich damit gegen einen Entscheid des Bundesgerichtshofes, wie Anwalt Renner bemerkt“


Nachfolgend der link zum Beitrag:

https://www.fondsprofessionell.de/news/recht/headline/eugh-teilt-neuen-widerrufsjoker-aus-196430/

 

 

Stuttgart, den 30.03.2020

 

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

c/o Rechtsanwälte Wüterich Breucker

Charlottenstr. 22 - 24

70182 Stuttgart

Telefon: 0711/23992-0

Telefax: 0711/23992-29

Email: O.Renner@wueterich-breucker.de

 



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