Abmahnung wegen falscher Werbung von Maklern und Vermittlern

eingestellt am 18.04.2018

Was folgt aus der Entscheidung OLG München zum Portal Check24?

 

Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – hat im VSAV Monitor vom 18.04.2018 – dargelegt, wie Makler und Vermittler mit deren Berufsbezeichnung sowie Werbung praktizieren sollten, um kostspielige Abmahnungen zu vermeiden.

Vor dem Hintergrund des medial sehr beachteten Rechtsstreit um das Portal Check24 ist gewisse Klarheit im Sinne rechtssicherer Gestaltung geschaffen worden:

„In diesem Punkt nun kann man allen Akteuren vor dem OLG München in Sachen Check24 nur dankbar sein …. ist bei genauerer Betrachtung zumindest im Bereich der rechtssicheren Gestaltung des Auftritts und der Werbung eine sehr wünschenswerte gerichtliche Klarstellung. Kein ernstzunehmender Marktteilnehmer wird zukünftig sorglos oder fahrlässig mit dieser Materie umgehen. Eine solche Klarheit könnte in anderen Bereichen der IDD Regulierungsthematik noch lange Zeit auf sich warten lassen.“

 

Nachfolgend der link zum Beitrag:

http://vsav.de/leistungen/vsav-monitor/archiv/archiv-2018/18-04-18-vsav-monitor/achtung-abmahnungen-wegen-falscher-werbung-drohen/

 

Stuttgart, den 19.04.2018

 

Oliver Renner

 

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

-       Lehrbeauftragter der Fachhochschule Schmalkalden

für das weiterbildende Studium zum/r „Finanzfachwirt/in (FH)“

-       Lehrbeauftragter der Hochschule Pforzheim

-       Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses

"Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

-       Geldwäschebeauftragter der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

-       Schiedsgutachter nach § 18 ARB

 

Rechtsanwälte Wüterich Breucker

Charlottenstr. 22 - 24

70182 Stuttgart

Telefon: 0711/23992-0

Telefax: 0711/23992-29

Email: O.Renner@wueterich-breucker.de

Homepage: http://www.wueterich-breucker.de



Kommentare

- Es sind noch keine Kommentare vorhanden. -