Aufklärung über versteckte Innenprovisionen

eingestellt am 25.09.2014

Aufklärung über versteckte Innenprovisionen

 

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BGH, Urteil vom 03.06.2014 – XI ZR 147/12 -

 

Nach dem Urteil des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 03.06.2014 – Aktenzeichen: XI ZR 147/12 – hat eine Bank Kunden auf Grund von Anlageberatungsverträgen ab dem 01. August 2014 über den Empfang versteckter Innenprovisionen von Seiten Dritter unabhängig von deren Höhe aufzuklären. Wenn diese Aufklärung im Rahmen von Anlageberatungsverträgen vor dem 01. August 2014 unterblieben ist, handelte die Bank ohne Verschulden.

 

Hierüber referiert Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Mitglied des VSAV e.V. – im VSAV – Monitor vom 06.08.2014.



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