Beraterhaftungsprozess: Beweisen vor Gericht auch ohne Zeugen

eingestellt am 29.01.2018

In einem Gastbeitrag auf CASH – Online vom 30.01.2018 hat Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht - die Darlegungs- und Beweislastregeln und die Besonderheiten im Beraterhaftungsprozess wegen fehlerhafter Anlageberatung dargestellt.

„Dies bedeutet, dass man einen Beweis auch ohne Zeugen führen kann. Diese Besonderheiten im Prozess sind zu beachten. Zudem bedarf es einiger Prozesserfahrung des Rechtsanwalts, damit beim schriftsächlichen Vortrag, im Rahmen des Gerichtstermins und auch in der Beweisaufnahme taktisch richtig vorgegangen wird.

Die Besonderheiten des Einzelfalles sind stets zu beachten“, so sein Fazit.

 

Nachfolgend der link zum Beitrag:

https://www.cash-online.de/berater/2018/beraterhaftungsprozess-beweisen-vor-gericht-auch-ohne-zeugen/411739

 

 

Stuttgart, den 30.01.2018

 

Oliver Renner

 

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

-       Lehrbeauftragter der Fachhochschule Schmalkalden

für das weiterbildende Studium zum/r „Finanzfachwirt/in (FH)“

-       Lehrbeauftragter der Hochschule Pforzheim

-       Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses

"Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

-       Geldwäschebeauftragter der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

-       Schiedsgutachter nach § 18 ARB

 

Rechtsanwälte Wüterich Breucker

Charlottenstr. 22 - 24

70182 Stuttgart

Telefon: 0711/23992-0

Telefax: 0711/23992-29

Email: O.Renner@wueterich-breucker.de

Homepage: http://www.wueterich-breucker.de



Kommentare

- Es sind noch keine Kommentare vorhanden. -