Beratungspflicht einer Bank bei Abschluss eines Darlehens mit wechselbezogenem Zinssatz

eingestellt am 21.01.2018

BGH, Urteil vom 19.12.2017 – XI ZR 152/17 –

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 19.12.2017 – Aktenzeichen: XI ZR 152/17 – den Inhalt und Umfang von Aufklärungspflichten einer Bank bei Darlehen mit wechselbezogenem Zinssatz weiter konkretisiert. 

Bei Fehlen einer Zinsobergrenze ist demnach der Bankkunde über die zinsrelevante Folge einer nicht nur unerheblichen Aufwertung des Schweizer Franken (CHF) gegenüber dem EURO im Hinblick auf die Laufzeit des Darlehens aufzuklären. 

Die Rechtsfolge einer fehlerhaften oder ungenügenden Aufklärung des Bankkunden ist nicht die Rückabwicklung des Darlehens. Vielmehr besteht „nur“ ein Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten durch die konkret gewählte Finanzierungsart. 


Stuttgart, den 22.01.2018

Oliver Renner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

- Lehrbeauftragter der Fachhochschule Schmalkalden für das weiterbildende Studium zum/r „Finanzfachwirt/in (FH)“
- Lehrbeauftragter der Hochschule Pforzheim 
- Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses "Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
- Geldwäschebeauftragter der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
- Schiedsgutachter nach § 18 ARB

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