Beratungsprotokoll: Verjährung von Schadensersatzansprüchen

eingestellt am 08.08.2016

Im Gastbeitrag –in CASH – Online vom 09.08.2016 hat Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht - die Rechtsprechung zur Frage dargestellt, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Beratungsprotokoll zur Begründung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung relevant sein kann.

„Bezüglich Beratungsdokumentationen ist im Hinblick auf die Verjährung dringend anzuraten, dass die Warnhinweise nicht auf der Rückseite angebracht werden, sondern vollständig und transparent dargestellt und vom Anleger – am besten rechtzeitig in einem Termin vor Zeichnung – unterschrieben werden“, so sein Fazit.

 

Nachfolgend der link zum Beitrag:

http://www.cash-online.de/berater/2016/beratungsprotokoll-8/333973

 

 



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