Betrug beim Online Banking - es kommt auf den Einzelfall an

eingestellt am 18.07.2022

Betrug beim Online Banking - es kommt auf den Einzelfall an

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LG Saarbrücken, Urteil vom 10. Juni 2022 – 1 O 394/21 –

Derzeit häufen sich die Fälle, bei denen Bankkunden durch Betrug beim Online Banking durch angeblich autorisierten Überweisungen Geld verlieren.

Verloren ist das Geld hierbei nicht. Es hat nur jemand anderes, nämlich der Betrüger/die Betrügerin. Diese aber dingfest zu machen und die Zahlungen zurückzuerhalten erweist sich in den meisten Fällen praktisch als aussichtlos.

Es stellt sich dann die Frage, ob von der Bank verlangt werden kann, das Konto wieder auf den Stand ohne die betrügerische Transaktion zu stellen oder ob die Bank ggf. gegen den Kunden Anspruch auf Schadensersatz hat, da der Kunde sich grob fahrlässig verhalten hat.

In einem aktuellen Fall hat das Landgericht Saarbrücken die Klage eines Kunden gegen seine Bank abgewiesen. Der Bankkunde hatte sich nach Auffassung des Landgerichts Saarbrücken grob fahrlässig verhalten. Er hatte seine TAN Nummer an den Betrüger telefonisch weitergegeben. Es musste sich jedem Nutzer eines Online-Banking-Zuganges aufdrängen, dass das angezeigte Fenster und die anschließende telefonische Aufforderung, eine TAN weiterzugeben, nicht von der Bank stammen konnte. Zudem war der Kunde auch noch ehemaliger Mitarbeiter der verklagten Bank und nutzte seit Jahren deren Online-Banking-Angebote.

Das Landgericht Saarbrücken stellt aber auch klar, dass sich bei der Beurteilung, ob der Kunde der Bank grob fahrlässig gehandelt hat, sich eine pauschale Bewertung verbietet: „Maßstab ist, dass wenn sich jedem Zahlungsdienstenutzer in der entsprechenden Situation sowie dem betroffenen Zahlungsdienstenutzer ganz individuell geradezu aufdrängen musste, dass es sich nicht um einen regulären Vorgang handeln kann, grobe Fahrlässigkeit vorliegt“, so das Landgericht Saarbrücken (LG Saarbrücken, Urteil vom 10. Juni 2022 – 1 O 394/21 –).

Es muss also der individuelle Fall und dessen Besonderheiten stets geprüft und bewertet werden.


Stuttgart, den 18.07.2022


Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 c/o Wüterich Breucker Rechtsanwälte Partnerschaft mbH

Charlottenstr. 22 - 24

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