BGH pfeift Anlegeranwälte zurück

Veröffentlicht am 08.05.2018

BGH pfeift Anlegeranwälte zurück

Der Bundesgerichtshof hat am 23.11.2017 – Aktenzeichen: IX ZR 204/16 – entschieden, dass Anwaltsverträge den Regeln für den Fernabsatz unterfallen und als solche widerrufen werden können.

Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat in fondsprofessionell besprochen.

 

„Der Bundesgerichtshof hat die Methoden einiger Anlegeranwälte geprüft und beanstandet. Kunden können sich unter Berufung auf die Regeln im Fernabsatz gegen standardisierte, mittels Briefen versandte Vollmachten und unzulässige Honorare wehren.“

 

 

Nachfolgend der link zum Beitrag:

http://www.fondsprofessionell.de/news/recht/headline/jurist-bgh-pfeift-anlegeranwaelte-zurueck-143205/

 

 

Stuttgart, den 09.05.2018

 

Oliver Renner

 

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

-       Lehrbeauftragter der Fachhochschule Schmalkalden

für das weiterbildende Studium zum/r „Finanzfachwirt/in (FH)“

-       Lehrbeauftragter der Hochschule Pforzheim

-       Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses

"Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

-       Geldwäschebeauftragter der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

-       Schiedsgutachter nach § 18 ARB

 

Rechtsanwälte Wüterich Breucker

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