BW Bank zahlt bei Prämiensparvertrag „BW Express“ wegen unwirksamer Zinsanpassungsklauseln Zinsen nach

eingestellt am 09.01.2020

Die BW Bank zahlte an einen von Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – vertretenen Mandanten Zinsen für einen Prämiensparvertrag aus dem Jahr 1994 wegen unwirksamer Zinsanpassungsklauseln nach. Der Gerichtsweg musste hierbei nicht beschritten werden.

Der Bundesgerichtshof hatte im Jahr 2017 bereits entschieden, dass Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen unwirksam sein können. Als Maßstab für die Berechnung der Zinsen seit der Referenzzinssatz für langfristige Sparverträge heranzuziehen (BGH, Urteil vom 14.03.2017 – XI ZR 508/17).

Zahlreiche Sparverträge enthalten ebenfalls unwirksame Zinsanpassungsklauseln, so dass Nachzahlungen von der Bank geltend gemacht werden können. Zu beachten hierbei ist aber auch, dass diese Ansprüche verjähren können, wenn auch die Rechtsprechung hierzu zurückhaltend ist. So hat das Landgericht Stuttgart entschieden, dass eine subjektive Verjährung eintritt, wenn aus der Zinsanpassungsklausel für den Kunden nicht erkennbar ist, nach welchem Kriterien die Bank den Vertragszins senkt oder erhöht (LG Stuttgart, Urteil vom 19.09.2013 – 6 O 1/13).

Rechtsanwalt Oliver Renner prüft für Sie, ob die Sparverträge eine unwirksame Zinsanpassungsklausel enthalten und ob Ansprüche gegenüber der Bank mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden können.

 

Stuttgart, den 10.01.2020

 

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

c/o Rechtsanwälte Wüterich Breucker

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