DFB-Urteil: Stuttgarter Kickers müssen nach Feuerzeugwurf 1.500 Euro Strafe bezahlen

eingestellt am 16.09.2010

Der DFB hatte aufgrund des Sonderberichtes des Schiedsrichters Rafael Foltyn (Mainz) nach der Partie der Stuttgarter Kickers gegen den 1. FC Nürnberg II vom 4. September 2010 ermittelt. Danach stand wegen des Vorwurfs „Mangelnder Schutz des Schiedsrichters“ ein „Geisterspiel“ unter vollständigem oder teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit im Raum. Nachdem die Stuttgarter Kickers durch Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker detaillierte Informationen zu den ergriffenen Schutzmaßnahmen vorgetragen hatten, entschied das DFB-Sportgericht, lediglich eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro zu verhängen. Außerdem muss der Degerlocher Regionalligist die Kosten des Verfahrens tragen.

Der Stuttgarter Sportjurist Marius Breucker vertritt die Stuttgarter Kickers regelmäßig. Er hatte unter anderem im Jahre 2009 das Urteil gegen den „Becherwerfer“ erstritten, der im Oktober 2006 den Spielabbruch des DFB-Pokalspiels der Kickers gegen Hertha BSC Berlin verursacht hatte. Ausschlaggebend für die jetzige relativ milde Bestrafung war, dass der Schiedsrichter sofort nach dem Ende des Nürnberg-Spiels von Ordnern und Kickers-Funktionären abgeschirmt wurde und dank der geistesgegenwärtigen Reaktion des Schiedsrichter-Betreuers Walter Pfannenschwarz nicht vom Feuerzeug getroffen wurde. Strafmildernd wertete der DFB auch die sofortige Entschuldigung von Kickers-Präsident Edgar Kurz bei Schiedsrichter Foltyn und die Zusammenarbeit der Kickers-Verantwortlichen mit der Polizei bei der Suche nach dem Werfer.

„Alle Zuschauer bleiben aufgefordert, das Werfen von Gegenständen und jegliche sonstige Angriffe auf Schiedsrichter oder andere Beteiligte zu unterlassen“,  bat Kickers-Geschäftsführer Jens Zimmermann. Denn: „Im Wiederholungsfalle ist mit einer deutlich höheren Strafe bis hin zu einer Platzsperre zu rechnen“, betonte Rechtsanwalt Marius Breucker.

Solidarisch zeigten sich nach der Urteilsverkündigung die Fans der Blauen: Die Fan-Abteilung der Stuttgarter Kickers (FAdSKi) beschloss, beim Heimspiel der Kickers gegen den TSV 1860 München II eine Spendensammlung zu starten. „Wir appellieren an die Unterstützung aller Kickers-Fans, damit durch die Unbeherrschtheit eines Einzelnen unserem Verein keine Kosten durch die Geldstrafe entstehen“, lautet das Ziel der FAdSKi-Verantwortlichen, die außerdem alle Fans der Blauen eindringlich bitten, „künftig alle Aktionen zu unterlassen, die die Stuttgarter Kickers in Schwierigkeiten bringen können“.

Die Fan-Aktion kann in künftigen Verfahren von Bedeutung sein: “Bei der Strafzumessung spielen immer auch frühere Vorfälle eine Rolle“, erklärt Sportjurist Marius Breucker. „Zugleich werden die Bemühungen des Vereins honoriert, präventiv gegen jegliche Art unfairen Verhaltes vorzugehen.“

Zur Pressemitteilung der Stuttgarter Kickers:

http://www.stuttgarter-kickers.de/magazin/artikel.php?artikel=3293&type=&menuid=89&topmenu=44



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