Pressemitteilung
DG - Fonds
Neueste Entwicklungen der Rechtsprechung
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 01.11.2007 (AZ.: 21 O 198/07) die Klage eines Anlegers an der DG Immobilien-Anlagegesellschaft Nr. 30 gegen die DG Anlage Gesellschaft mbH (Prospektherausgeberin, Konzeptionärin und Geschäftsbesorgerin) sowie die DZ Bank AG (Treuhandkommanditistin) abgewiesen. Nach Auffassung des Landgerichts Berlin besteht ein durchsetzbarer Anspruch gegen die beiden Beklagten aus Prospekthaftung nicht. Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne seien verjährt. Zum Kreis der Prospektverantwortlichen im weiteren Sinne zählen die beiden Beklagten nicht.
Im Gegensatz hierzu hat das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 22.01.2007 (AZ.: 10 U 189/076) einem Anleger am DG Fonds Nr. 34 Schadensersatz zugesprochen, da er von seiner beratenden Bank nicht auf negative Presseberichterstattung aus dem Brancheninformationsdienst "kapital-markt intern" hingewiesen worden ist.
Rechtsanwalt Oliver Renner von der Kanzlei Wüterich Breucker hat für einen Anleger am DG Fonds Nr. 30 vor dem Landgericht Karlsruhe Klage gegen die beratende Bank eingereicht. Hierbei ist - im Gegensatz zur Prospekthaftung - der Sachverhalt individuell zu klären.
Im Gegensatz zu dem Verfahren vor dem Landgericht Berlin, bei dem der Anleger mit seiner auf Prospekthaftung gestützten Klage gescheitert ist, geht es im Verfahren vor dem Landgericht Karlsruhe darum, ob der Anleger anlage- und anlegergerecht beraten sowie aufgeklärt worden ist. Das Landgericht Karlsruhe hat hierzu Beweis erhoben. Das Urteil wird am 15.04.2008 verkündet.
Die derzeitige Entwicklung der Rechtsprechung zeigt, dass die Erfolgsaussichten für Anleger von DG Fonds höher sind, gestützt auf fehlerhafte Anlageberatung gegen die beratende Bank vorzugehen. Hierbei ist jeweils individuell zu prüfen, ob eine anlage- und anlegergerechte Beratung stattgefunden hat.
Stuttgart, den 08.04.2008
gez. Rechtsanwalt Oliver Renner
Vorstandsmitglied Rechtsforum Finanzdienstleistung e.V., Hamburg
E-Mail: O.Renner@wueterich-breucker.de
WÜTERICH BREUCKER Rechtsanwälte
PM-02-08-DG-Fonds-Neueste-Entwicklung-der-Rechtsprechung.pdf