Enkeltrick/Falscher Polizist - Haftet die Bank? - Landgericht Mainz erhebt Beweis

eingestellt am 14.10.2021

Falscher Polizist/Enkeltrick – LG Mainz erhebt Beweis

Als Falscher Polizist oder Enkeltrick wird ein betrügerisches Vorgehen bezeichnet, bei dem sich Trickbetrüger über das Telefon, meist gegenüber älteren und/oder hilflosen Personen, als deren nahe Verwandte oder Polizisten ausgeben, um unter Vorspiegelung falscher Tatsachen an deren Bargeld oder Wertgegenstände zu gelangen. Die Person soll hierbei oftmals größere Barbeträge bei der Bank abheben, um diese dann zu übergeben. Die Polizei warnt hierüber und in den Medien wird vielfach berichtet. (vgl. nur: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/enkeltrick/).

Wenn man nun aber tatsächlich reingefallen ist, dann stellt sich die Frage, ob ggf. die Bank haftet, wenn bei dieser eine große Summe in bar abgehoben worden ist.

Grundsätzlich kann/muss sich die Bank an den erteilten Auftrag zur Auszahlung des Bargeldes halten.

Ausnahmsweise bestehen aber Warn- und Hinweispflichten, um den Kunden vor eigenen Schäden zu bewahren (so der Bundesgerichtshof beim Vollmachtmissbrauch: BGH, Urteil vom 22. Juni 2004 – XI ZR 90/03 –). Auch hat der Bundesgerichtshof im bargeldlosen Zahlungsverkehr die Pflicht der Bank bejaht, Warnhinweise zu erteilen, wenn massive Verdachtsmomente für die Bank evident sind (BGH, Urteil vom 06. Mai 2008 – XI ZR 56/07 –).

Wenn ein ungewöhnlich hoher Geldbetrag – bisheriges Bargeldabhebungsverhalten muss berücksichtigt werden - von einer älteren Person in bar abgehoben wird, könnte man durchaus auf Grund der medialen Berichterstattung sowie der Warnhinweise der Polizei über den Enkeltrick eine Warn- und Hinweispflicht der Bank annehmen. Manche Banken warnen sogar selbst vor dem Enkeltrick auf deren Homepage.

In solchen Fällen sind Warn- und Hinweispflichten der Kreditinstitute zum Schutz ihrer Kunden vor drohenden Schäden anzunehmen. Werden solche nicht erteilt, dann ist eine Haftung der Bank nicht auszuschließen.

In einem aktuellen Fall hat Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – gegen eine Bank Klage für seine Mandanten eingereicht. Ihnen wurde betrügerisch vorgegaukelt, sie müssten eine Kaution für ihren Neffen zahlen, der bei einem Verkehrsunfall jemanden getötet habe. Völlig aufgelöst sind die Mandanten zu Bank und haben gesagt, sie wollen so viel wie möglich abheben. Unter Ausnutzung des Dispokredits sowie des Einsatzes der gesamten Ersparnisse wurden dann rund € 13.000,00 in bar ausbezahlt und später den Betrügern übergeben. Die Bank wendet ein, dass gefragt worden sei, wozu das Geld benötigt werde. Für einen Autokauf sei die Antwort gewesen.

Ob und was in der Bank gesagt wurde, hierzu wird nunmehr eine Beweisaufnahme stattfinden. Wohl nimmt das Landgericht Mainz rechtlich eine Hinweispflicht an. Ob sie dieser in ausreichender Weise nachgekommen ist wird die Beweisaufnahme zeigen.

Da die strafrechtliche Verfolgung in vielen Fällen keine durchsetzbaren Ergebnisse bringen könnte eine Haftung der Bank in Frage kommen. Hier hängt es vom Einzelfall ab.

Für eine Prüfung stehe ich zur Verfügung.

Stuttgart, den 14.10.2021

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

c/o Wüterich Breucker Rechtsanwälte Partnerschaft mbH

Charlottenstr. 22 - 24

70182 Stuttgart

Telefon: 0711/23992-0

Telefax: 0711/23992-29

Email: O.Renner@wueterich-breucker.de



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