Enkeltrickbetrüger befinden sich seit der Enntziehung in Verzug

eingestellt am 13.01.2023

Enkeltrickbetrüger befinden sich seit der Entziehung im Verzug

 

Die Täter und/oder Gehilfen von Enkeltrickbetrügern können sich schon seit der Entziehung des Geldes bei den Opfern in Verzug befinden, so das Oberlandesgericht Köln:

 

„Der Beklagte, der - nachdem dem Kläger durch fingierte Anrufe vorgegaukelt worden war, die Kriminalpolizei komme bei ihm vorbei, weil er in das Visier einer Diebesbande geraten sei, worauf der Kläger nachfolgend dem ihn aufsuchenden Gehilfen des Beklagten insgesamt 15.700,00 EUR übergeben hatte - solcherart dem Kläger mittels einer Straftat das Geld entzogen hat, ist indes nach §§ 848, 849 BGB bereits seit dieser Entziehung im Verzug (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 03.03.1982 - 2 W 13/82, MDR 1982, 584), ohne dass es einer weiteren Mahnung oder Zahlungsaufforderung bedurft hätte. Der Beklagte hat sich weiter trotz strafrechtlicher Verurteilung wegen nur zweier einschlägiger Delikte - und somit einer überschaubaren Zahl an Geschädigten (insoweit liegt der Fall vorliegend anders als in der Entscheidung des BGH vom 30.05.2006 - VI ZB 64/05, NJW 2006, 2490, in welcher bei 835 Taten und 41 Geschädigten aus dem reinen Verzug und dem Untätigbleiben des dortigen Beklagten nicht schon auf Klageveranlassung geschlossen werden konnte) - in keiner Weise um Erfüllung der Zahlungspflicht bemüht, mit welcher er im Verzug war, so dass der Kläger zu Recht davon ausgehen durfte, eine Zahlungsaufforderung werde sich als folgenlose und daher unnötige Förmelei darstellen.“ (OLG Köln, Beschluss vom 25. Januar 2019 – I-10 W 19/18 –).

 

Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt zahlreiche Opfer von Enkeltrickbetrügern. Sind Sie oder Ihre Familienangehörige/Bekannte betroffen, können Sie sich gerne an mich wenden:

 

O.Renner@wueterich-breucker.de

 

Stuttgart, den 13.01.2023

 

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

c/o Wüterich Breucker Rechtsanwälte Partnerschaft mbH

Charlottenstr. 22 - 24

70182 Stuttgart

Telefon: 0711/23992-0

Telefax: 0711/23992-29

Email: O.Renner@wueterich-breucker.de



Kommentare

- Es sind noch keine Kommentare vorhanden. -

Hinterlassen Sie einen Kommentar
@

* Diese Felder sind Pflichtfelder
Kommentar Veröffentlichung vorbehalten