Die Stuttgarter Nachrichten vom 01.07.2014 berichten über den Etappensieg im Kampf um einen Liga-Verbleib.
„Balingen – Das Hin und Her geht ungebremst weiter – und der HBW Balingen-Weilstetten kann nun doch wieder von einem Verbleib in der Handball-Bundesliga ausgehen. Das Landgericht Dortmund hat der einstweiligen Verfügung des sportlich abgestiegenen Clubs gegen das Urteil des Schiedsgerichts der Handball-Bundesliga (HBL) stattgegeben. Dies hatte am 25. Juni dem HSV Hamburg in dritter Instanz doch noch die Lizenz für die Bundesliga unter Bedingungen und Auflagen in Millionenhöhe erteilt, die der hochverschuldete Verein bis diesen Dienstag (17 Uhr) nachweisen muss.
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Gegen die einstweilige Verfügung kann die HBL beim zuständigen Oberlandesgericht Berufung einlegen. „In solchen Fällen könnte dies innerhalb von ein paar Tagen abgewickelt werden. Juristisch ist jedenfalls noch keine abschließende Entscheidung gefallen“, erklärte der Stuttgarter Jurist Marius Breucker. Ob die HBL in Berufung gehen wird, ist offen. „Wir behalten uns das vor“, sagte HBL-Pressesprecher Oliver Lücke – und bestätigte: „Für uns bedeutet die einstweilige Verfügung bis zu einer anderen richterlichen Entscheidung, dass wir Balingen für den Spielbetrieb zulassen müssen.“ […]
Quelle: Stuttgarter Nachrichten