Eurosolid: Anlageberater darf Beteiligung an einer Photovoltaikanlage zu Zwecken der Altersvorsorge empfehlen

eingestellt am 10.10.2016

Das Landgericht Stuttgart hat in einer rechtskräftigen Entscheidung vom 13.07.2016 festgestellt, dass die Empfehlung zum Erwerb einer Photovoltaikanlage auch dann richtig sein kann, wenn ausschließliches Anlageziel die Altersvorsorge ist. Die Risiken, die mit dem Erwerb einer Photovoltaikanlage einhergehen, seien als gering einzuschätzen. Wenn dem Anleger die Laufzeit der Finanzierung und die daraus resultierende monatliche Belastung richtig offen gelegt werde, liege kein Verstoß gegen die Verpflichtung zur anlagegerechten Beratung vor.



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