
Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – hat im VSAV Monitor vom 13.09.2018 das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 03.07.2018 – Aktenzeichen: 4 U 1189/17 – besprochen. Wegen Fehler in der Beratungsdokumentation wurde die Klage einer Vertriebsgesellschaft auf Zahlung ihrer Vergütung für die Vermittlung einer Lebensversicherung – Nettopolice in Höhe von € 6.712,84 abgewiesen.
Das Fazit: „Fehlerhafte oder unzureichende Beratungsdokumentationen können dazu führen, dass der Vergütungsanspruch nicht durchgesetzt werden kann. Der Bauhausspruch „Nichts haftet besser als ein Makler“ kam zum Tragen. Zeit und Mühe in eine richtige Beratungsdokumentation zu investieren lohnt sich mehr, als am Ende draufzuzahlen.“
Nachfolgend der link zum Beitrag:
Stuttgart, den 24.09.2018
Oliver Renner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
- Lehrbeauftragter der Fachhochschule Schmalkalden
für das weiterbildende Studium zum/r „Finanzfachwirt/in (FH)“
- Lehrbeauftragter der Hochschule Pforzheim
- Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses
"Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
- Schiedsgutachter nach § 18 ARB
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