FIMO Treuhand GmbH - ehemaliger Geschäftsführer zu Schadensersatz verurteilt

eingestellt am 18.04.2023

FIMO Treuhand GmbH – Ehemaliger Geschäftsführer zu Schadensersatz verurteilt

Der ehemalige Geschäftsführer der FIMO Treuhand GmbH wurde vom Landgericht Mönchengladbach zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von € 35 TSD. verurteilt.

Nach den hier vorliegenden Unterlagen hat die FIMO Treuhand GmbH zum einen Darlehensverträge als Darlehensnehmerin geschlossen, in denen eine Verzinsung von 6,5% p.a. sowie Rückzahlung zum 30.04.2022 vereinbart war. Zudem konnten Investoren sich als typisch stille Gesellschafter beteiligen. Hierbei war eine Beteiligung am Verlust ausgeschlossen und eine Mindestverzinsung vereinbart.

Über das Vermögen der in Viersen ansässigen FIMO Treuhand GmbH hat das Amtsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 12.12.2022 das Insolvenzverfahren eröffnet. Ansprüche müssen beim Insolvenzverwalter bis zum 23.01.2023 zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – vertritt bereits mehrere Darlehensgeber sowie Gesellschafter. Um die Ansprüche für unsere Mandanten zu sichern, wurde beim Landgericht Mönchengladbach Klage eingereicht. Das Landgericht Mönchengladbach hat der Klage mit Urteil vom 12.09.2022 stattgegeben und die FIMO Treuhand GmbH zur Zahlung von rund € 27.605,00 verurteilt.

Nach Insolvenzeröffnung müssen die Ansprüche nun zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Zudem kommen persönliche Ansprüche gegen den Geschäftsführer und ggf. weitere Verantwortliche Haftung in Betracht. Anhaltspunkte hierfür sind, dass ohne erforderliche Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz Einlagengeschäfte betrieben wurden und eine ggf. bestehende Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz nicht beachtet wurde. Gegen den ehemaligen Geschäftsführer der FIMO Treuhand GmbH wurde Klage gerichtet auf Schadensersatz eingereicht. Das Landgericht Mönchengladbach hat dieser Klage nunmehr stattgegeben und den ehemaligen Geschäftsführer zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Anleger/Darlehensgeber sollten sich hierzu beraten lassen und ihre Ansprüche sichern.

Sie können sich hierfür an Rechtsanwalt Oliver Renner – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – wenden:

O.Renner@wueterich-breucker.de

Stuttgart, den 18.04.2023

 

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

c/o Wüterich Breucker Rechtsanwälte Partnerschaft mbH

Charlottenstr. 22 - 24

70182 Stuttgart

Telefon: 0711/23992-0

Telefax: 0711/23992-29

Email: O.Renner@wueterich-breucker.de



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