Geschlossene Immobilienfonds zur Altersvorsorge

eingestellt am 02.05.2017

Rechtsanwalt Oliver Renner als Rechtsexperte zur Haftung von Treuhändern

 

Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – hat in DASINVESTMENT als Rechtsexperte das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 16.03.2017 – AZ.: III ZR 489/16) zur Haftung von Treuhändern bei geschlossenen Immobilienfonds kommentiert.

Irreführende Prospektangaben begründen Schadensersatzpflicht der Treuhänderin. Das zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall eines geschlossenen Immobilienfonds, der im Prospekt als Altersvorsorge-Produkt bezeichnet wurde.

 

Nachfolgend der link zum Beitrag

http://www.dasinvestment.com/geschlossener-immobilienfonds-zur-altersvorsorge-rechtsexperte-zum-bgh-urteil-treuhaender-haften/

 



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