Global Financial Invest AG

eingestellt am 11.10.2017

Global Financial Invest AG

 

Klage gegen Berater abgewiesen 

Landgericht Heilbronn, Urteil vom 25.08.2017 – AZ.: 5 O 485/15 –

Das Landgericht Heilbronn hat die Klage eines Anlegers am Anlagemodell der Global Financial Invest AG (GFI AG) gegen den von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretenen Berater mit Urteil vom 25.08.2017 – Aktenzeichen: 5 O 485/15 – abgewiesen.

Der Anleger hatte vom Berater die Zahlung von rund € 73.000,00 verlangt. Dem Berater wurde vorgeworfen, dass es sich um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft im Sinne von §§ 1, 32 Kreditwesengesetz (KWG) gehandelt habe. Er hafte daher aus Delikt nach § 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Das Landgericht Heilbronn ist zwar davon ausgegangen, dass es sich um ein unerlaubtes Einlagengeschäft handelte. In einem solchen Fall ist die Verteidigung gegen die Ansprüche nur sehr schwer möglich, da ein nur ein unvermeidbarer Verbotsirrtum ein Verschulden des Beraters ausschließen könnte. Die Hürden hierfür liegen hoch.

Dennoch wurde die Klage gegen den Berater abgewiesen, da der Kläger nicht hinreichend dargelegt und unter Beweis gestellt hat, dass und in welcher Höhe ihm ein Schaden entstanden ist: „Insofern ist eine Schadensberechnung maßgeblich, wie der Kläger bei pflichtgemäßem Verhalten des Beklagten im Hinblick auf den dann hypothetisch zu unterstellenden Fortbestand der Lebensversicherung im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung stünde“, so das Landgericht Heilbronn in seiner Entscheidung folgend der Argumentation von Rechtsanwalt Oliver Renner.

Die Klage wurde daher abgewiesen. War auf den ersten Blick die Verteidigung gegen die Klage dem Grunde nach auf Grund der Annahme eines unerlaubten Einlagengeschäfts ohne Aussicht auf Erfolg, so erfolgte die Klageabweisung, da der behauptete Schaden der Höhe nach nicht nachgewiesen werden konnte.

Das Urteil des Landgerichts Heilbronn zeigt, dass die Verteidigung des Anlageberaters sich nicht nur auf behauptete Pflichtverletzungen fokussieren darf. Die Klage wurde abgewiesen, da die Schlacht auf einem zunächst gar nicht offenliegenden Nebenkriegsschauplatz eröffnet worden ist, auf der der klagende Anleger verlor.

 

Stuttgart, den 12.10.2017

 

Oliver Renner

 

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

-       Lehrbeauftragter der Fachhochschule Schmalkalden

für das weiterbildende Studium zum/r „Finanzfachwirt/in (FH)“

-       Lehrbeauftragter der Hochschule Pforzheim

-       Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses

"Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

-       Geldwäschebeauftragter der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

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