Hannover Leasing GmbH & Co. KG zu Schadensersatz wegen Prospekthaftung verurteilt - OLG München

eingestellt am 07.08.2018

OLG München will Berufung zurückweisen

 

Das Landgericht München hat die Initiatorin sowie Prospektherausgeberin Hannover Leasing GmbH & Co. KG mit Urteil vom 04.07.2017 – 28 O 19462/16 – zur Zahlung von Schadensersatz von € 40.677,00 an einen von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretenen Anleger des Fonds „Hannover Leasing Developement, L.P. verurteilt.

 

Gegen das Urteil hat Hannover Leasing Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht München beabsichtigt, die Berufung einstimmig durch Beschluss zurückzuweisen (OLG München, Beschluss vom 30.07.2018 – 7 U 2354/17.

 

Sachverhalt

 

Der Anleger hatte sich im Mai 2008 mit einer Beteiligungssumme in Höhe von 60 TSD. US$ an der Beteiligung Hannover Leasing Developement beteiligt. Die Beklagte, die Hannover Leasing GmbH & Co. KG war Initiatorin, Anbieterin, Geschäftsbesorgerin, Eigenkapitalvermittlerin und Prospektherausgeberin des Fonds.

 

Gegenstand des Fonds war eine Investition in die Projektentwicklung des Shopping Centers „The Paddocks, Nashville – Tennessee“. Die Errichtung des Investitionsobjekts „The Paddocks“ sollte nach den Prospektangaben zwischen Mitte November 2007 und Mai 2010 in vier Bauphasen erfolgen. Die Beteiligungsdauer war entsprechend nach den Prospektangaben für einen Beitritt zum 01.01.2008 mit rund drei Jahren geplant.

 

Die Anker – Unternehmen des Shopping Centers, u.a. Wal-Markt, sollten nach den Prospektangaben als spätere Grundstückeigentümer in Eigenregie bauen, wobei der Vollzug des Kaufvertrages mit Wal-Markt nach den Prospektangaben zum 31.12.2007 erfolgen sollte. Dieser erfolgte jedoch tatsächlich erst im Jahr 2009. Hierdurch sowie in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise konnte eine Realisierung wie geplant nicht mehr erfolgen.

 

Der Kläger hatte die Hannover Leasing GmbH & Co. KG auf Schadensersatz verklagt. Eine im Mai 2008 gebotene Aktualisierung des Prospekts dahingehend, dass die Grundstücksveräußerungen nicht zum 31.12.2007 vollzogen worden sind, sei nicht erfolgt. Daher hafte die Beklagte.

 

Das Urteil

 

Das Landgericht München hat mit seinem Urteil vom 04.07.2017 der Klage vollumfänglich stattgegeben und ist der Argumentation von Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – gefolgt.

 

Die Hannover Leasing GmbH & Co. KG hat besondere Sachkunde, Kompetenz und Erfahrung für sich in Anspruch genommen, so dass eine Prospekthaftung im weiteren Sinne besteht.

 

Zudem hätte jedenfalls ein ab Mai 2008 beitretender Anleger durch einen Prospektnachtrag oder durch Prospektberichtigung darüber aufgeklärt werden müssen, dass die für Ende 2007 vorgesehene Durchführung der mit Wal-Markt geschlossenen Kaufverträge über Teilflächen des Grundstücks noch nicht vollzogen worden sind.

 

Fazit

 

Nach dem Beschluss des OLG München bestehen für Anleger, die im Mai 2008 und später dem Fonds beigetreten gute Erfolgsaussichten. Sie sollten klären, ob ggf. ebenfalls Ansprüche bestehen, wobei auf die absolute Verjährung von zehn Jahren berechnet ab Zeichnung zu achten ist. Es sollten daher ggf. verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden.

 

 

Stuttgart, den 07.08.2018

 

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

c/o Rechtsanwälte Wüterich Breucker

Charlottenstr. 22 - 24

70182 Stuttgart

Telefon: 0711/23992-0

Telefax: 0711/23992-29

Email: O.Renner@wueterich-breucker.de



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