Immobilienkauf - Keine Hinweispflicht auf Doppelmord

eingestellt am 22.02.2022

Doppelmord – Keine Hinweispflicht beim Hausverkauf

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Landgericht Coburg, Urteil vom 06.10.2021 – 11 O 92/20 -

Das Landgericht Coburg hat mit Urteil vom 06.10.2021 entschieden, dass eine Hauverkäuferin den Käufer nicht darauf hinweisen muss, dass im Haus ein Doppelmord begangen wurde. Die Klage des Käufers, der in 2018 ein Haus erworben hatte, in dem vor 20 Jahren eine Frau und ihr kleines Kind ermordet worden sind.

Hintergrund:

Nachdem der Käufer erfahren hatte, dass in dem Haus ein Verbrechen stattgefunden hatte, hatte der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten. Er wollte den Kaufvertrag rückabwickeln, da er der Meinung war, auch ohne ausdrückliche Nachfrage hätte er von der Verkäuferin auf den Doppelmord hingewiesen werden müssen.

Das Urteil:

Das Landgericht Coburg hat die Klage abgewiesen. Eine arglistige Täuschung wurde nicht bejaht, da der Doppelmord zu lange zurücklag. Die Verkäuferin habe selbst auch erst vom Doppelmord erfahren, nachdem sie in 2004 die Immobilie erworben hatte. Seitdem lebte sie 10 Jahre bis 2018 in dem Haus. Der Doppelmord spielte daher für die Verkäuferin keine entscheidende Rolle mehr.

Fazit:

Auf welche Umstände der Verkäufer einer Immobilie ungefragt hinweisen muss und wann eine arglistige Täuschung anzunehmen ist hängt vom Einzelfall ab.

Als Verkäufer sollte man sich daher vor Abschluss des Vertrages hierüber beraten lassen, um nicht später Überraschungen zu erleben.

Wenn man als Käufer nach dem Erwerb Umstände erfährt, die nicht offenbart worden sind berechtigt dies nicht immer automatisch den Vertrag anzufechten. Ob und unter welchen Umständen eine ungefragte Pflicht zur Offenbarung angenommen werden kann muss sorgfältig und Einzelfallbezogen geprüft werden.

Hierfür stehe ich mit jahrelanger Erfahrung auf dem Gebiet zur Verfügung.

 

Stuttgart, den 22.02.2022

 

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

c/o Wüterich Breucker Rechtsanwälte Partnerschaft mbH

Charlottenstr. 22 - 24

70182 Stuttgart

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