INTERNATIONAL INVEST LTD DIVIDIUM CAPITAL

eingestellt am 21.10.2010

Pressemitteilung



INTERNATIONAL INVEST LTD DIVIDIUM CAPITAL

    

Anmerkung zu Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 19.08.2010 - 1 U 62/10

Anleger erhält Schadensersatz vom Vermittler


Die Dividium Capital Limited, Isle of Man, Zweigniederlassung Frauenfeld (Schweiz) bzw. die International Invest Limited, London (UK) Zweigniederlassung Frauenfeld (Schweiz) boten über Vermittler Kapitalanlagen in der Bundesrepublik an. Die Vermittler warben die Anleger damit, mit diesen Anlegergeldern würden am Devisenmarkt (Foreign Exchange market, „Forex“) Day-Trading-Geschäfte durchgeführt. Die Renditen beliefen sich auf mindestens 1 - 2 Prozent pro Woche. Die versprochenen Renditen kämen dadurch zustande, dass mit den kumulierten Anlegergeldern und mit dem außerordentlichen Know-how der Mitarbeiter Geschäfte gemacht werden könnten, die sonst nur Banken vorbehalten seien. So könne man auch als kleiner Anleger von den Geschäftsmodellen profitieren, die sonst nur Banken zur Verfügung stünden. Ein Verlust des Kapitals des Kunden könne nicht eintreten, da das Kapital nur als Sicherheit eingesetzt werde. Im Risiko sei allenfalls die Rendite.

Gemäß Verfügung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht vom 13.07.2009 wurde sowohl über die Dividium Capital Limited als auch über die International Invest Limited der Konkurs eröffnet. Als Konkursliquidatorin wurde die Revitriust Revision + Treuhand AG eingesetzt.

Geschädigt sind eine nicht bekannte Zahl von Anlegern, die den Unternehmen ihr Kapital zur Verfügung gestellt haben.

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 19.08.2010- 1 U 62/10 - besteht nunmehr die Chance, dass die Anleger bei ihrem Vermittler, soweit dieser zahlungsfähig ist, den Schaden realisieren könnten. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts war der Vermittler verpflichtet, richtig und vollständig über diejenigen tatsächlichen Umstände zu informieren, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind. Der Anlagevermittler müsse das Anlagekonzept wenigstens auf Plausibilität, insbesondere wirtschaftliche Tragfähigkeit hin überprüfen. Der Vermittler habe fälschlich dargestellt, dass das Kapital des Kunden sicher sei. Auch habe der Vermittler das Konzept der Anlage - ohne den Anleger hierauf hin zu weisen - nicht auf Plausibilität überprüft.

Nach der Vermutung des sogenannten aufklärungsrichtigen Verhaltens war anzunehmen, dass der Kläger bei ordnungsgemäßer Aufklärung die Anlage nicht gezeichnet hätte. Das Oberlandesgericht hat der Klage gegen den ma&szli;geblichen Vermittler vollumfänglich stattgegeben und den maßgeblichen Vermittler verurteilt, an den Anleger Schadensersatz i.H.v. rund 60.000,00 EURO zu bezahlen.


Stuttgart, den 21. Oktober 2010

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

-       Lehrbeauftragter der Fachhochschule Schmalkalden

für das weiterbildende Studium zum/r „Finanzfachwirt/in (FH)“

-       Lehrbeauftragter der Hochschule Pforzheim

-       Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses

"Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

-       Geldwäschebeauftragter der Rechtsanwaltskammer Stuttgart


WÜTERICH BREUCKER Rechtsanwälte

PM-04-10-International-Invest-OLG-Stuttgart.pdf


Kommentare

...der 'Fall' von Dividium Capital Ltd. wird auf dem Blog ( www.thejosefblashchakcase.blogspot.de ) noch näher behandelt werden. Das Kriminelle Handlungen im Fall von Dividium seitens Herrn Josef Blashchak und anderen stattgefunden haben steht ausser Frage, allerdings deuten Indizien und Aussagen mehr als nur darauf hin das Divdidium Capital Ltd. ein florierendes / expandierendes / erfolgreiches Unternehmen war, welches 'SABOTIERT' wurde ( und zwar von einigen Mitarbeiter, überwiegend aber von außerhalb - wahrscheinlich in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern! Geziehlte Wirtschaftssabotage / Konkurenzausschaltung... und andere mögliche Motive )!!! Der Fall von Dividium Capital Ltd. - bald auf www dot thejosefblashchakcase dot blogspot dot de ( Vorschau, unseres wissens nach wurder von der Schweizer Finanzmarktaufsicht ungewöhnlicher Weise umgehenst eine Super Provisorische Verfügung ausgestellt, ReviTrust wurde beaufragt, stellte lediglich eine unvollständige Buchführung* fest - wirklich tiefgehend überprüft wurde die ganze Angelegenheit bis heute nicht! Weder bestand damals ein Grund, noch eine Rechtfertigung aufgrund dieser oberflächlichen Prüfung Dividium Capital Ltd. zu verbieten und somit den Verlust der Investorengelder zu besiegeln!... Natürlich hat sich Herr Josef Blashchak strafbar gemacht - 1. die Wirtschaftssabotage nicht der FINMA zu melden und 2. die Situation / Umstände zu nutzen, um am Ende Kundengelder zu stehlen... *hier wird noch überprüft werden müssen warum Teile der Buchführung fehlten, was damit geschah und vor allem wer alles dafür verantwortlich ist - vor allem wer sich alles an den Kundengeldern bedient hat, im Geheimen und für die Sabotage verantwortlich ist bzw. wer alles die Saboteure waren / sind!... Mehr dazu demnächst... )...

Benjamin Wohlgemuth , eingestellt am 06.06.2014

Ich bin ebenfalls geschädigter Anleger von Dividium. Was kann ich tun ? m.f.G Kai Krasemann

Kai Krasemann , eingestellt am 01.10.2015