Julius Brown AG, Basic Trading Solutions Ltd.
Landgericht Stuttgart verurteilt Berater zum Schadensersatz
In einer aktuellen Entscheidung hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm einem Anleger Schadensersatz gegen einen Anlageberater zugesprochen, der ihm den Erwerb von Beteiligungen an der Julius Brown AG sowie der Basic Trading Solutions Ltd., beide Marshall Islands, empfohlen hatte.
Der Berater hatte dem Anleger mitgeteilt, die Gesellschaften würden mit dem eingeworbenen Kapital Day-Trading an der FOREX durchführen. Er versprach eine monatliche Rendite von 8%.
Das Landgericht nahm an, der Berater habe den Anleger darüber aufklären müssen, dass das Investment nach §§ 32, 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 5 KWG als Einlagengeschäft mit einem Unternehmen mit Sitz außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes genehmigungspflichtig sei, die erforderliche Genehmigung aber nicht vorgelegen habe. Darüber hinaus liege die Verletzung eines Schutzgesetzes vor. Die Verletzung dieser Aufklärungspflicht habe zur Folge, dass der Anleger das eingesetzte Kapital Zug um Zug gegen Übertragung der erworbenen Beteiligungen auf den Berater verlangen könne.
Die Entscheidung ist (noch) nicht rechtskräftig.