Keine eindeutige Definition für „konservative“ Anlagestrategie

eingestellt am 04.12.2018

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 18.07.2018 – AZ.: 13 O 338/17 – die Klage eines Anlegers an einem Schiffsfonds gegen einen Vermögensverwalter abgewiesen.

Das Landgericht kam hierbei unter anderem zum Ergebnis, dass die Begrifflichkeiten „konservative“ und auf „Werterhalt“ gerichtete Anlagestrategie einer eindeutigen Definition nicht zugänglich sind.

In einem Gastbeitrag bei CASH-Online vom 03.12.2018 hat Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – die Entscheidung erläutert.



Nachfolgend der link zum Beitrag:

https://www.cash-online.de/investmentfonds/2018/urteil-keine-eindeutige-definition-fuer-konservative-anlagestrategie/447208

 

 

Stuttgart, den 05.12.2018

 

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

c/o Rechtsanwälte Wüterich Breucker

Charlottenstr. 22 - 24

70182 Stuttgart

Telefon: 0711/23992-0

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