Klage von Anleger am Medienfonds Equity Pictures abgewiesen

eingestellt am 07.07.2016

Falsche Partei verklagt


Das Landgericht München hat mit Urteil vom 31.03.2016 (Aktenzeichen: 22 O 12776/15) die Klage einer Anlegerin am Medienfonds „Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co. KG IV“ gegen die verklagte Vertriebsgesellschaft rechtskräftig abgewiesen. Die Vertriebsgesellschaft wurde von Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – vertreten.

Mit Beitrittserklärung vom 04.11.2005 hatte sich die Anlegerin an dem Medienfonds mit einer Einlagesumme in Höhe von € 20.000,00 beteiligt. Die Anlegerin hatte unter anderem auch die Vertriebsgesellschaft verklagt und behauptet, sie sei von einem deren Mitarbeiter unzureichend aufgeklärt worden. Daher begehrte die Anlegerin Schadensersatz.

Das Gericht konnte nach durchgeführter Beweisaufnahme schon keine Beratungsfehler feststellen „Die Klagepartei selbst musste die von ihr in der persönlichen Anhörung gemachten Angaben auf Nachfragen bzw. Vorhalt mehrfach berichtigen bzw. wurden ihre Angaben durch vorgelegte Anlagen widerlegt“, so das Gericht in seinem Urteil.

Jedenfalls konnten der Vertriebsgesellschaft etwaige Beratungsfehler nicht zugerechnet werden. Dass der Berater, der gegenüber der Anlegerin die Beratung durchgeführt hatte in Vertretung, in Vollmacht oder im Auftrag, mit Wissen und Wollen der Vertriebsgesellschaft oder als deren Erfüllungsgehilfe aufgetreten wäre, konnte die Anlegerin ebenfalls nicht nachweisen.

Das Urteil zeigt, dass es zum einen auf den einzelnen Sachverhalt ankommt und zudem prozesstaktisch vorgetragen werden sollte, um Widersprüche aufzuzeigen, die bei Gericht zu Zweifeln führen können. Hierzu ist eine umfassend und sorgfältige Sachverhaltsaufarbeitung erforderlich, um hernach die Verteidigungsstrategie sowie die Beweisaufnahme vorzubereiten.

Beweisbelastet zur Frage, wer für eine fehlerhafte Beratung haftet und ob eine fehlerhafte Beratung stattgefunden hatte ist der Anleger als Klagepartei. Kann er das Gericht nicht überzeugen, dann wird die Klage abgewiesen, wie mit dem Urteil des Landgerichts München erfolgt.

 

 



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