Lehman Brothers

Veröffentlicht am 22.09.2008

Lehman Brothers

Pressemitteilung




Lehman Brothers


    

Schadensersatzansprüche wegen unzureichender Aufklärung?


Zertifikate- und Anleiheanleger der Investmentbank Lehman Brothers können möglicherweise Ansprüche gegen deren beratenden Banken oder Vermögensverwalter geltend machen.


Auf Grund des Insolvenzantrags der US Bank müssen die Anleger wohl mit einem Totalausfall der Anleihen sowie Zertifikate des emittierenden Unternehmens rechnen.

Unsere Recherchen haben ergeben, dass die Rating Agentur Moody's am 17. März 2008 den Ausblick für die Investmentbank Lehman Brothers "von positiv auf stable gesenkt" hatte. Am 17. Juli 2008 wurde das Rating auf A 2 mit "outlook negativ" herabgestuft.

Nach einem Urteil des OLG Nürnberg (Urt. v. 19.12.2001 - 12 U 2976/01) muss ein Berater einen Anleger über im Vorfeld der Zeichnung bereits vorhandene Negativ-Ratings unterrichten. Erfolgte dies vor Zeichnung nicht, so können Schadensersatzansprüche wegen unzureichender Aufklärung geltend gemacht werden.

Zudem könnten gegen Vermögensverwalter- resp. Vermögensbetreuer Ansprüche in Betracht kommen, wenn diese die im Portfolio gehaltenen Papiere der Lehman Brothers trotz der Ratings nicht rechtzeitig veräußert haben, um den Verlust zu verhindern resp. zu minimieren.

Ansprüche drohen hierbei in drei Jahren gerechnet ab Zeichnung zu verjähren.


Stuttgart, den 22.09.2008

Dr. Christoph Wüterich
Rechtsanwalt     Oliver Renner
Rechtsanwalt

Beide auch: Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: O.Renner@wueterich-breucker.de

WÜTERICH BREUCKER Rechtsanwälte

PM-06-08-Lehman-Brothers-Negativ-Rating.pdf