Lehman Brothers
eingestellt am 22.09.2008
Pressemitteilung
Lehman Brothers
Schadensersatzansprüche wegen unzureichender Aufklärung?
Zertifikate- und Anleiheanleger der Investmentbank Lehman Brothers können möglicherweise Ansprüche gegen deren beratenden Banken oder Vermögensverwalter geltend machen.
Auf Grund des Insolvenzantrags der US Bank müssen die Anleger wohl mit einem Totalausfall der Anleihen sowie Zertifikate des emittierenden Unternehmens rechnen.
Unsere Recherchen haben ergeben, dass die Rating Agentur Moody's am 17. März 2008 den Ausblick für die Investmentbank Lehman Brothers "von positiv auf stable gesenkt" hatte. Am 17. Juli 2008 wurde das Rating auf A 2 mit "outlook negativ" herabgestuft.
Nach einem Urteil des OLG Nürnberg (Urt. v. 19.12.2001 - 12 U 2976/01) muss ein Berater einen Anleger über im Vorfeld der Zeichnung bereits vorhandene Negativ-Ratings unterrichten. Erfolgte dies vor Zeichnung nicht, so können Schadensersatzansprüche wegen unzureichender Aufklärung geltend gemacht werden.
Zudem könnten gegen Vermögensverwalter- resp. Vermögensbetreuer Ansprüche in Betracht kommen, wenn diese die im Portfolio gehaltenen Papiere der Lehman Brothers trotz der Ratings nicht rechtzeitig veräußert haben, um den Verlust zu verhindern resp. zu minimieren.
Ansprüche drohen hierbei in drei Jahren gerechnet ab Zeichnung zu verjähren.
Stuttgart, den 22.09.2008
Dr. Christoph Wüterich
Rechtsanwalt Oliver Renner
Rechtsanwalt
Beide auch: Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: O.Renner@wueterich-breucker.de
WÜTERICH BREUCKER Rechtsanwälte
PM-06-08-Lehman-Brothers-Negativ-Rating.pdf
Kommentare
Guten Tag Herr Renner,
herzlichen glückwunsch zu Ihren erfolgreichen Einsätze.
Meine Partnerin und ich sind ebenso Geschädigten von AVC & SRP mit einem Betrag in Höhe von ca 30.000,- Euro. Wir haben mehrere Veranstaltungen des AVC besucht, bevor wir die Investition machten. Es wurde nie aufgeklärt über das Rating der beteiligten Gesellschaften.
Ist ein Schadenersatz in unserem Fall auch möglich? Würden Sie unseren Fall übernehmen?
Über eine Rückmeldung wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen grüßen,
Alberto Ojeda
SABIOS GbR
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Dipl. Ing. Alberto Ojeda
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Alberto Ojeda
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eingestellt am 05.05.2015