Medienfonds Equity Pictures: Erneut Klage eines Anlegers abgewiesen

eingestellt am 03.08.2016

Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 27.07.2016 (Aktenzeichen: 27 O 390/15) erneut die Klage eines Anlegers am Medienfonds „Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co. KG IV“ gegen die verklagte Vertriebsgesellschaft abgewiesen. Zuvor hatte schon das Landgericht München eine Klage mit Urteil vom 31.03.2016 (Aktenzeichen: 22 O 12776/15) rechtkräftig abgewiesen. Die Vertriebsgesellschaft wurde in beiden Fällen von Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – vertreten.

Im Jahr 2005 hatte sich der Anlegerin an dem Medienfonds mit einer Einlagesumme in Höhe von € 120.000,00 beteiligt. Der Anleger hatte unter anderem auch die Vertriebsgesellschaft verklagt und behauptet, sie sei von dieser unzureichend aufgeklärt worden. Daher begehrte der Anleger Schadensersatz.

Das Gericht konnte nach durchgeführter Beweisaufnahme keine Pflichtverletzung des Beraters feststellen. Die Angaben des Klägers sowie von dessen Zeugin erachtete das Gericht als unglaubwürdig. Zudem lasse schon der eigene Vortrag des Klägers nicht den Schluss zu, dass die Beratung nicht anlegergerecht gewesen sei. Der Anleger, ein Zahnarzt, wollte nach seinem Praxisverkauf und einer Existenzgründung im Ausland möglichst hohe Liquidität haben. Ziel war es daher, möglichst wenig Steuern zu bezahlen. Dies ist aber regelmäßig nicht ohne Verlustrisiko zu erreichen, so dass die Empfehlung einer Anlage mit unternehmerischem Risiko nicht pflichtwidrig war, so das Landgericht Stuttgart in seiner Urteilsbegründung.

Das Urteil belegt, dass es auf den konkreten Sachverhalt ankommt. Hierzu ist eine umfassende und sorgfältige Sachverhaltsaufarbeitung erforderlich.

Beweisbelastet zur Frage, wer für eine fehlerhafte Beratung haftet und ob eine fehlerhafte Beratung stattgefunden hatte ist der Anleger als Klagepartei. Kann er das Gericht nicht überzeugen, dann wird die Klage abgewiesen, wie dies zum Medienfonds Equity Pictures mit dem Urteil des Landgerichts Stuttgart erneut erfolgt ist.



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