Musterfeststellungsklage

eingestellt am 16.05.2018

Rechtsanwalt Oliver Renner beim Fachgespräch im Bundestag

Am 03. Mai 2018 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vorgelegt.

Verbraucher sollen demnach neue Klagemöglichkeiten erhalten. Ein „vorgeschaltetes“ Musterverfahren soll die Möglichkeit schaffen, einheitlich Rechts- und Tatfragen festzustellen.

Sowohl politisch als auch rechtswissenschaftlich ist das Vorhaben umstritten.

Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht -wurde von Mitgliedern des Rechtsausschusses des deutschen Bundestages auch auf Grund seiner jahrelangen forensischen Erfahrungen mit dem bereits bestehenden Kapitalanlagemusterverfahren zu einem Fachgespräch eingeladen.

Am 16.05.2018 wurde der Entwurf in einem Fachgespräch mit Mitgliedern des Rechtsausschusses erörtert und Rechtsanwalt Oliver Renner zu verschiedenen rechtlichen Fragen angehört.

 

 

Stuttgart, den 17.05.2018

 

Oliver Renner

 

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

-       Lehrbeauftragter der Fachhochschule Schmalkalden

für das weiterbildende Studium zum/r „Finanzfachwirt/in (FH)“

-       Lehrbeauftragter der Hochschule Pforzheim

-       Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses

"Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

-       Geldwäschebeauftragter der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

-       Schiedsgutachter nach § 18 ARB

 

Rechtsanwälte Wüterich Breucker

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