Paypal und Sofortüberweisungen

eingestellt am 10.12.2020

Extra Gebühren zulässig?

Darüber, ob eine Extra Gebühr bei Paypal Zahlungen oder Sofortüberweisungen zulässig ist hat der Bundesgerichtshof am 10.12.2020 (Aktenzeichen: I ZR 203/19) verhandelt. In 2021 wird darüber dann entschieden werden.

Entweder ergeht ein Grundsatzurteil durch den Bundesgerichtshof oder die Rechtsfrage wird dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.

Problematisch an der Zulässigkeit der oftmals verlangten Extra Gebühren bei Paypal Zahlungen sowie Sofortüberweisungen ist, dass § 279a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verbietet, Entgelte für das Bezahlen per Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte zu verlangen. Ob dies auch für Paypal oder Sofortüberweisungen gilt ist unklar. Man kann sich trefflich streiten. Der Bundesgerichtshof – ggf. über den Gang zuerst zum Europäischen Gerichtshof - muss nunmehr höchstrichterlich entscheiden.

 

 

Stuttgart, den 11.12.2020

 

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

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