Pflichten und Obliegenheiten bei der Vermögensschadenhaftpflicht

eingestellt am 26.07.2018

Die Tücken und Lücken der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sollten Anlageberatern wie Versicherungsmaklern bekannt sein. Denn die Risiken sind langfristig angelegt und stecken häufig im Detail, sagt Rechtsanwalt Oliver Renner von Rechtsanwälte Wüterich Breucker.

Unter dieser Überschrift hat Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ASSCompact im aktuellen Heft Juli 2018 auf den Seiten 126-127 die Tücken und Lücken der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung dargestellt. Diese sollten bekannt sein, damit Großschäden nicht zur Existenzvernichtung führen. „Besser in präventive Beratung investieren, als teures Lehrgeld zahlen“, so das Fazit.

 

Nachfolgend der link zum Beitrag:

http://www.asscompact.de/nachrichten/pflichten-und-obliegenheiten-bei-der-verm%C3%B6gensschadenhaftpflicht

 

 



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