Untersuchung zum Arbeitszeitgesetz im Sport

eingestellt am 15.07.2012


- Dr. Peter Heink sieht Potential für DFL, Bundesligavereine und den deutschen Profisport durch Tarifverträge, Compliance-Regelungen und Selbstverpflichtung


Die Anwendung des Arbeitsrechts auf Arbeitsverhältnisse von Sportlern wird in der Praxis selten ernst genommen. Die hohe Resistenz des Berufssports gegen staatliches Schutzrecht resultiert aus dessen Entwicklung aus dem autonomen Verbandsrecht und den damit verbundenen Eigengesetzlichkeiten. Das zwingende
Arbeitszeitschutzrecht berücksichtigt de lege lata diese Eigengesetzlichkeiten nicht branchenspezifi sch für den Sport. Unter Zugrundelegung der exemplarischen Erfassung der Rechtstaatsachen im Alltag eines Fußball-, Eishockey- und Radprofis wird mit der Untersuchung der Versuch unternommen, den blinden Fleck des professionalisierten Sports im Arbeitszeitrecht aufzuhellen. Ein Zwischenergebnis der Untersuchung ist die Feststellung der regelmäßigen Überschreitung der  arbeitszeitrechtlichen Grenzen durch typische Tages- und Wochenabläufe im professionalisierten Sport. Die Überprüfung verschiedener Ansätze zur Anwendbarkeit und zu richterlicher Rechtsfortbildung zwingenden Arbeitsrechts im professionalisierten Sport führt zur Favorisierung kollektivarbeitsrechtlicher Gestaltung der Sportler-Arbeitsverhältnisse durch Nutzung tarifdispositiver Arbeitsgesetze. Näheres unter: http://www.nomos-shop.de/13153



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