
Unzureichender Hinweis auf fehlende Fungibilität
bei einem geschlossenen Immobilienfonds
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OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2014 – 9 U 159/11
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 30.01.2014 (Aktenzeichen: 9 U 159/11) einem Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds Schadensersatz in Höhe von € 83.540,08 zugesprochen, da ein unzureichender Hinweis auf die fehlende Fungibilität erfolgte.
Rechtsanwalt Oliver Renner hat in EXXECNEWSLEGAL vom 21.07.2014 (Beilage 7, Ausgabe 15) das Urteil kommentiert und zeigt die Konsequenzen für den Vertrieb auf.