
Valero Sachwerte GmbH stellt Insolvenzantrag
Die Valero Sachwerte GmbH hat Insolvenzantrag gestellt und Rechtsanwalt Feies aus der Kanzlei GÖRG wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Anleger sollten nunmehr prüfen lassen, ob Aussonderungs- oder Absonderungsansprüche bestehen. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters seit aber ein aussonderungsfähiger Bestand nicht vorhanden.
Zudem sollten Anleger prüfen lassen, ob ggf. Ansprüche gegen Vermittler/Berater wegen fehlerhafter Anlageberatung bestehen. Die Sachwertdarlehen beinhalteten ein Totalverlustrisiko. Als sichere Anlage, insbesondere zur Altersvorsorge könnte eine dahingehende Empfehlung nicht anlegergerecht sein.
Letztlich dürfte seit Inkrafttreten des Finanzmarktintegritätsgesetzes zum 01.07.2021 nach § 1 Abs. 2 Nr. 8 Vermögensanlagengesetz eine Prospektpflicht bestanden haben. Hier bestehen dann Ansprüche gegen u.a. die Emittenten und Anbieter. Vermittler bedurften zudem seit dem 01.01.2022 eine Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO.
Rechtsanwalt Oliver Renner vertritt bereits eine Vielzahl von Anlegern der Valero Sachwerte GmbH.
Sie können sich gerne an mich wenden:
O.Renner@wueterich-breucker.de
Stuttgart, den 20.01.2023
Oliver Renner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
c/o Wüterich Breucker Rechtsanwälte Partnerschaft mbH
Charlottenstr. 22 - 24
70182 Stuttgart
Telefon: 0711/23992-0
Telefax: 0711/23992-29