
Rechtsanwalt Oliver Renner –
zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – hat in einem Beitrag in
FONDS professionell die Urteile des Bundesgerichtshofs besprochen, wonach durch
Mahnverfahren oder Güteanträge ggf. die Verjährung von Schadensersatzansprüchen
wegen fehlerhafter Anlageberatung und/oder Prospekthaftung nicht wirksam
gehemmt worden ist. Damit ein Güteantrag eine wirksame Verjährungshemmung
herbeiführt, muss er hinreichend individualisiert sein. Zahlreiche Güteanträge
waren dies nicht. Das Mahnverfahren könnte zudem rechtmissbräuchlich verwandt
worden sein. Klagen wegen Verjährung könnten daher alleine aus diesen Gründen verloren
gehen könnten und ggf. Ansprüche gegen Anwälte geltend gemacht werden können.
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