
Wer nicht prüft, der haftet
Unter dieser Überschrift stellt Rechtsanwalt Oliver Renner die Haftung von Finanzdienstleistungsunternehmen für fehlerhafte Beratung von Handelsvertretern ausgehend vom aktuellen Urteil des BGH vom 14.03.2013 – III ZR 296/11 – in einem Gastbeitrag vom 02.05.2013 in CASH.Online dar.
Nachfolgend der Link zum Beitrag:
http://cash-online.de/berater/2013/anlageberatung-handelsvertreter/119772