Wer nicht prüft, der haftet

Veröffentlicht am 06.05.2013

Wer nicht prüft, der haftet

Wer nicht prüft, der haftet


Unter dieser Überschrift stellt Rechtsanwalt Oliver Renner die Haftung von Finanzdienstleistungsunternehmen für fehlerhafte Beratung von Handelsvertretern ausgehend vom aktuellen Urteil des BGH vom 14.03.2013 – III ZR 296/11 – in einem Gastbeitrag vom 02.05.2013 in CASH.Online dar.

Nachfolgend der Link zum Beitrag:


http://cash-online.de/berater/2013/anlageberatung-handelsvertreter/119772