Western Union muss Zinsen und Anwaltskosten zahlen

eingestellt am 11.05.2023

Western Union muss Zinsen und vorgerichtliche Anwaltskosten zahlen

Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 10.05.2023 – 11 C 220/23 –

Western Union bietet Bargeldtransfers ins Ausland an. Ein Kunde von Western Union hatte via Online im August 2022 an Western Union den Auftrag erteilt. an seinen Schwager in der Türkei, einen Betrag in Höhe von € 3.330,00 zu transferieren. Der Betrag sollte in bar in der Türkei ausbezahlt werden. Das Konto wurde belastet und der Betrag inklusive Transfergebühr in Höhe von € 5,90, also insgesamt € 3.335,90 Western Union zur Durchführung des Auftrags gutgeschrieben. Die beauftragte Barauszahlung an den Schwager in der Türkei ist jedoch nicht erfolgt. Mehrfache Versuche scheiterten, obgleich der Schwager korrekt ausgewiesen in der Türkei zur Abholung erschien und die Vorgaben von Western Union erfüllt wurden. Der Auftrag wurde daher wieder storniert und Western Union zur Rückzahlung aufgefordert. Vergeblich.

Der Kunde beauftragte daraufhin Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – gegen Western Union vorzugehen.

Unmittelbar nach Klageeinreichung hat Western Union sodann ohne weitere Begründung den Transferbetrag dem Kunden erstattet. Das Amtsgericht Stuttgart hat nunmehr mit Urteil vom 10.05.2023 entschieden, dass Western Union dem Kunden auch Zinsen sowie seine vorgerichtlichen Anwaltskosten erstatten muss.

Sind Sie auch betroffen? Sie können sich gerne bei Fragen hierzu an mich wenden:

O.Renner@wueterich-breucker.de

Stuttgart, den 11.05.2023

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

c/o Wüterich Breucker Rechtsanwälte Partnerschaft mbH

Charlottenstr. 22 - 24

70182 Stuttgart

Telefon: 0711/23992-0

Telefax: 0711/23992-29

Email: O.Renner@wueterich-breucker.de



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