Zinssatz-Swaps: Bringt die Verjährungseinrede den Banken nichts ein?
In einem Gastbeitrag bei CASH.Online stellt Rechtsanwalt Oliver Renner die Rechtsprechung zur Haftung sowie Verjährung bei fehlerhafter Aufklärung im Rahmen von Zinssatz-Swaps dar.
Nachfolgend der Link zu Beitrag vom 14.07.2014:
http://www.cash-online.de/maerkte/2014/zinssatz-swaps/196821