FRANKONIA SACHWERT AG - FUTURA FINANZ AG zu Schadensersatz verurteilt

Veröffentlicht am 31.07.2006

 FRANKONIA SACHWERT AG - FUTURA FINANZ AG zu Schadensersatz verurteilt

Pressemitteilung




FRANKONIA SACHWERT AG - FUTURA FINANZ AG zu Schadensersatz verurteilt

   
OLG Stuttgart, Urteil vom 27.07.2006 - 7 U 43/06

Die FRANKONIA SACHWERT AG hat Anleger als atypisch stille Gesellschafter geworben. Die FUTURA FINANZ AG stellte - nach deren eigener Einlassung - die Vertriebsorganisation zur Verfügung. Die FUTURA FINANZ AG ist zwischenzeitlich in die FUTURA FINANZ Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG umgewandelt worden. Sie wird vom Geschäftsführer der Futura Finanz Verwaltungs-GmbH, Herrn Michael Turgut, vertreten.

Rechtsanwalt Oliver Renner von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich & Breucker hat für eine Anlegerin der FRANKONIA SACHWERT AG gegen die FUTURA FINANZ Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung erfolgreich erstritten. Nach dem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 28.02.2006 (AZ.: 5 O 90/05) wurde der Klägerin von den Vermittlern der FUTURA FINANZ die Beteiligungen an der FRANKONIA SACHWERT AG als sichere Kapitalanlagen vorgestellt. Die Vermittler beriefen sich hierbei im Rahmen der Beweisaufnahme auf entsprechende Schulungen der FUTURA FINANZ. Bei diesen sei von einem Totalverlust- oder gar Nachschussrisiko keine Rede gewesen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit seinem am 27.07.2006 verkündeten Urteil die Berufung der FUTURA FINANZ zurückgewiesen (AZ.: 7 U 43/06).Die Anlegerin wünschte keine risikobehaftete Geldanlage, so das Oberlandesgericht Stuttgart. Da der Klägerin aber von den Außendienstmitarbeitern der FUTURA FINANZ die Beteiligungen an der FRANKONIA SACHWERT AG als sichere Kapitalanlagen vorgestellt worden sind, ohne objektive Informationen über deren Bonität zu verfügen, haftet hierfür die FUTURA FINANZ auf Schadensersatz.

Die Anlegerin muss sich kein Mitverschulden entgegenhalten lassen. Sie durfte sich auf die Erfahrungen und Risikobewertungen des Vermittlers verlassen. Dass in den Prospekten und den Zeichnungsscheinen der FRANKONIA anders lautende Hinweise enthalten waren kann nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart dahinstehen. Vielmehr durfte die Klägerin darauf vertrauen, dass sich in dem schriftlichen Vertragswerk keine Klauseln befinden, die zu den Auskünften der Vermittler der FUTURA FINANZ in diametralem Gegensatz stehen. Das OLG Stuttgart folgt dem ebenfalls von Rechtsanwalt Renner erstrittenen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28.06.2006 (AZ.: 7 U 225/05). Danach reicht die bloße Übergabe von Informationsmaterial mit Risikoangaben nicht aus, wenn der Vermittler hiervon abweichende Angaben gegenüber dem Anlageinteressenten macht. Ansonsten würde Sinn und Zweck des Beratungsgesprächs ad absurdum geführt.

Die FUTURA FINANZ muss an die Anlegerin € 16.192,50 bezahlen. Die künftigen Rateneinlagen an die FRANKONIA muss nun die FUTURA FINANZ für die Klägerin übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat aber die Revision nicht zugelassen. Die FUTURA FINANZ kann nur noch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.


Stuttgart, den 31.07.2006

gez. Rechtsanwalt Oliver Renner
Vorstandsmitglied Rechtsforum Finanzdienstleistung e.V., Hamburg
E-Mail: O.Renner@wueterich-breucker.de

WÜTERICH BREUCKER Rechtsanwälte

PM11-06-Frankonia-Sachwert-AG-OLG-Stuttgart.pdf