Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden

eingestellt am 23.01.2006

Pressemitteilung



Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden

  

Hinweispflicht auf Negativ Ratings


Schadensersatzansprüche wegen Fehlberatung möglich

Anleger, die Anleihen der Allgemeinen Hypothekenbank Rheinboden gezeichnet haben, können ggf. Ansprüche auf Schadensersatz wegen unzureichender Anlageberatung geltend machen.

Rechtsanwalt Renner von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker hat hierbei recherchiert, dass schon im November 2002 die Zeitschrift "FinanzTest" berichtete, dass die Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden ihre Verbindlichkeiten für ihre langfristigen Verbindlichkeiten auf mäßige "BBB" resp. "Baa1" abgestuft hatte. Im April 2005 hat dann eine anerkannte Rating Agentur das Rating der Allgemeinen Hypothekenbank Rheinboden auf "BBB-" gesenkt und mit einem Negativ Outlook bezeichnet. Die Financial Times Deutschland (FTD) berichtete letztlich am 16.09.2005 von dem bevorstehenden Verkauf der angeschlagenen Bank.

Anlageberater haben im Rahmen der Beratung auf negative Presseberichte sowie schlechte Ratings hinzuweisen. Ist dies nicht erfolgt, so können Zeichner von Anleihen der Allgemeinen Hypothekenbank Rheinboden ggf. Anspruch auf Schadensersatz wegen unzureichender Information geltend machen.


Stuttgart, den 23. Januar 2006

gez. Rechtsanwalt Oliver Renner


WÜTERICH BREUCKER Rechtsanwälte


PM01-06-AHBR.pdf



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